Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul)

Antworten
Merve Özateş
Beiträge: 1
Registriert: Fr 24. Feb 2023, 19:03

Bearbeitet Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul)

Beitrag von Merve Özateş »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich, Merve Özateş, werde im Juni das ALKEV-Gymnasium in Istanbul/Türkei absolvieren.
Ich möchte mich für den gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaften (Hamburg/Istanbul) für das WS 2023-24 bewerben. Aber meine Hochschulzugangsberechtigung, das heißt, die Ergebnisse der Hochschulaufnahmeprüfungen in der Türkei werden erst nach dem 15. Juli und die Code-Karte Mitte August bekannt gegeben. Aus diesem Grund würde ich gerne wissen, ob ich die Möglichkeit habe, mich für diesen Studiengang bei der Hamburg Universität zu bewerben und meine Code-Karte (die HZB) nachdem ich es im August erhalten habe nachreichen könnte.

Mit Freundlichen Grüßen
Merve Özateş
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul)

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Merve Özateş,

"Aber meine Hochschulzugangsberechtigung, das heißt, die Ergebnisse der Hochschulaufnahmeprüfungen in der Türkei werden erst nach dem 15. Juli und die Code-Karte Mitte August bekannt gegeben."

Alle Bewerber*innen an der Universität Hamburg für eine Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang, die sich nicht mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben, müssen zur Immatrikulation eine offizielle Anerkennungsbescheinigung für den ausländischen Bildungsabschluss einreichen. Es ist also nicht möglich, den ausländischen Bildungsabschluss als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung einzureichen, sondern dieser muss vorher anerkannt werden und diese Anerkennungsbescheinigung muss bei uns eingereicht werden.

Diese und alle weiteren relevanten Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite für internationale Studieninteressierte: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html.

Leider kann man im Anerkennungsverfahren der Universität Hamburg, selbst wenn es sich um einen Bildungsabschluss aus dem gleichen Jahr handelt und folglich die verlängerte Antragsfrist gilt, nur bis zum 15.07. eine Anerkennung beantragen. Nach Ihren Angaben wird Ihnen dies nicht möglich sein.

Sie müssen also innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist, die ab dem Tag der Zulassung läuft, einen Anerkennungsbescheinigung einreichen und können diese Bescheinigung nicht von uns erhalten. Auch eine Nachreichung der Anerkennungsbescheinigung nach der 7-tägigen Immatrikulationsfrist ist nicht möglich.

Es gibt zwar auch andere Institutionen in Deutschland, die Bildungsabschlüsse als Hochschulzugangsberechtigung anerkennen können (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... g#18395419), aber aufgrund der Tatsache, dass die Zulassung für ein Wintersemester ca. Anfang bis Mitte August erfolgen, wird es Ihnen voraussichtlich nicht möglich sein, in der kurzen Zeit eine offiziellen Anerkennungsprozess bei einer entsprechenden Institution zu durchlaufen und die benötigte Anerkennungsbescheinigung rechtzeitig zu erhalten. Erfahrungsgemäß dauern solche Anerkennungsprozesse ein paar Wochen.

Sie können sich aber natürlich selbstständig bei anderen Institutionen informieren und, sofern Sie dann im August zur Immatrikulation eine offizielle Anerkennungsbescheinigung einreichen können, wäre die Immatrikulation an der Universität Hamburg möglich.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten