Sehr geehrte Damen und Herrn,
hiermit habe ich einige Fragen:
1. Was ist Unterschiede zwischen Vollzeitstudium und Teilzeitstudium?
2. Gibt es mindestens Anmeldungsplicht LP für Vollzeitstudium und Teilzeitstudium?
3. Was passiert, falls ich als Vollzeitstudent nur 1 Veranstaltung im Pflichtmodule mich angemeldet habe?
4. Ich bin ein Vollzeitsangestellte. Wäre es möglich, dass ich 1 oder 2 Veranstaltungen im Pflichtmodule je So/Wintersemester teilnehme? Falls ja, dann sollte ich mich auf jeden Fall Teilzeitstudiem stellen oder das braucht nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Byeongjin Jeong
Lieber Byeongjin Jeong,
1) Alle relevanten Informationen bezüglich des Teilzeitstudiums sind auf unserer Webseite veröffentlicht: www.uni-hamburg.de/teilzeit.
2) "Was ist Unterschiede zwischen Vollzeitstudium und Teilzeitstudium?"
Das Vollzeitstudium und das Teilzeitstudium unterscheiden sich hinsichtlich der Zählweise der Fachsemester. Zwei Semester, die in Teilzeit studiert werden, werden als ein Fachsemester gezählt.
2. "Gibt es mindestens Anmeldungsplicht LP für Vollzeitstudium und Teilzeitstudium?"
Nein.
Nur für die Studiengänge der Fakultät BWL und für den Studiengang St.Ex. Rechtswissenschaft ergibt sich aus bestimmten studiengangsspezifischen Fristen eine gewisse Notwendigkeit, eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten pro Semester zu erlangen.
3. "Was passiert, falls ich als Vollzeitstudent nur 1 Veranstaltung im Pflichtmodule mich angemeldet habe?"
Studierende der Universität Hamburg können frei wählen, ob und wie viele Lehrveranstaltungen und Prüfungen sie in einem Semester belegen bzw. absolvieren.
4. "Ich bin ein Vollzeitsangestellte. Wäre es möglich, dass ich 1 oder 2 Veranstaltungen im Pflichtmodule je So/Wintersemester teilnehme?"
Ja. Es ist in diesem Zusammenhang irrelevant, ob Sie in Teilzeit oder Vollzeit studieren (siehe 3).
5 "Falls ja, dann sollte ich mich auf jeden Fall Teilzeitstudiem stellen ..."
Nein. Es gibt an der Universität Hamburg keine Pflicht, ein Teilzeitstudium zu beantragen.
6) Ich habe die von Ihnen angehängte Datei aus Ihrem Beitrag entfernt, da es nicht sinnvoll ist, solche privaten Informationen in diesem öffentlichen Forum zu posten.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Alle relevanten Informationen bezüglich des Teilzeitstudiums sind auf unserer Webseite veröffentlicht: www.uni-hamburg.de/teilzeit.
2) "Was ist Unterschiede zwischen Vollzeitstudium und Teilzeitstudium?"
Das Vollzeitstudium und das Teilzeitstudium unterscheiden sich hinsichtlich der Zählweise der Fachsemester. Zwei Semester, die in Teilzeit studiert werden, werden als ein Fachsemester gezählt.
2. "Gibt es mindestens Anmeldungsplicht LP für Vollzeitstudium und Teilzeitstudium?"
Nein.
Nur für die Studiengänge der Fakultät BWL und für den Studiengang St.Ex. Rechtswissenschaft ergibt sich aus bestimmten studiengangsspezifischen Fristen eine gewisse Notwendigkeit, eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten pro Semester zu erlangen.
3. "Was passiert, falls ich als Vollzeitstudent nur 1 Veranstaltung im Pflichtmodule mich angemeldet habe?"
Studierende der Universität Hamburg können frei wählen, ob und wie viele Lehrveranstaltungen und Prüfungen sie in einem Semester belegen bzw. absolvieren.
4. "Ich bin ein Vollzeitsangestellte. Wäre es möglich, dass ich 1 oder 2 Veranstaltungen im Pflichtmodule je So/Wintersemester teilnehme?"
Ja. Es ist in diesem Zusammenhang irrelevant, ob Sie in Teilzeit oder Vollzeit studieren (siehe 3).
5 "Falls ja, dann sollte ich mich auf jeden Fall Teilzeitstudiem stellen ..."
Nein. Es gibt an der Universität Hamburg keine Pflicht, ein Teilzeitstudium zu beantragen.
6) Ich habe die von Ihnen angehängte Datei aus Ihrem Beitrag entfernt, da es nicht sinnvoll ist, solche privaten Informationen in diesem öffentlichen Forum zu posten.
Liebe Grüße
Thomas Walter