Bearbeitet NC Berechnung Bachelorzeugnis
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin österreichische Staatsbürgerin und möchte mich für ein Zweitstudium in Psychologie mit meinem Bachelorzeugnis bewerben.
Ich habe den Bachelor in Internationaler Entwicklung an der Uni Lund, Schweden mit 180 ECTS, erworben. Es gibt bei dem Bachelorzeugnis keine ausgeschrieben Endnote, sondern nur Modulnoten, die mit jeweiligen ECTS punkten versehen sind. Die Uni Lund hat hierzu ein Bestätigung zur Verfügung gestellt dass Abschlussnoten nicht ausgestellt und Notendurchschnitte nicht errechnet werden.

Nun stellen sich folgende Fragen:

Lade ich einfach das Bachelorzeugnis als Hochschulzulassungsberechtigung hoch?
Ist eine Kalkulation Note x ECTS / Gesamt-ECTS zur Eintragung der Note Erforderlich?
Wie ist mit Studienleistungen/Modulen umzugehen, die keine Note, sondern nur als Bestanden/Nicht Bestanden klassifizieren, bei der Errechnung des NCs?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe und freue mich über eine Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
Re: NC Berechnung Bachelorzeugnis
Liebe*r marianneschi,

1) Ich würde Sie bitten, sich zunächst die Bewerbungsinformationen für internationale Studieninteressierte durchzulesen, die für alle Personen gelten, die sich nicht mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html.

2) "Lade ich einfach das Bachelorzeugnis als Hochschulzulassungsberechtigung hoch?"

Alle Bewerber*innen, die sich nicht mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben, müssen im Falle einer Zulassung eine offizielle Anerkennungsbescheinigung für den ausländischen Bildungsabschluss im digitalen Immatrikulationsantrag hochladen.

Eine Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse als Hochschulzugangsberechtigung kann man unter anderem im Anerkennungsverfahren der Universität Hamburg beantragen: www.uni-hamburg.de/vpd.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Bildungsabschluss einreichen, den Sie sich als Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen wollen. Wenn dies ein Studienabschluss ist, dann sollten Sie keine Dokumente bezüglich des Sekundarschulabschlusses im Anerkennungsantrag einreichen, weil sonst Ihr Sekundarschulabschluss Gegenstand des Anerkennungsprozesses ist.

3) "Ist eine Kalkulation Note x ECTS / Gesamt-ECTS zur Eintragung der Note Erforderlich?"

Sofern dies möglich ist, wird im Rahmen der Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses im Anerkennungsverfahren der Universität Hamburg eine Umrechnung der Note ins deutsche Notensystem vorgenommen und auf dem Prüfbericht entsprechend ausgewiesen.

4) "Wie ist mit Studienleistungen/Modulen umzugehen, die keine Note, sondern nur als Bestanden/Nicht Bestanden klassifizieren, bei der Errechnung des NCs?"

Bitte beantragen Sie die Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses und reichen Sie die Unterlagen ein, die Ihnen zur Verfügung stehen. Mein zuständigen Kolleg*innen werden Ihre eingereichten Unterlagen dann prüfen und eine ins deutsche Notensystem umgerechnete Note berechnen, sofern dies auf der Grundlage der von Ihnen eingereichten Unterlagen möglich ist.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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