Exmatrikulation während des Semesters

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kehlp
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Bearbeitet Exmatrikulation während des Semesters

Beitrag von kehlp »

Liebes Forum,

obwohl ich im kommenden Semester immatrikuliert bleiben möchte, überlege ich evtl. zum 01.09.23 eine Ausbildung anzufangen. Das Semester geht aber bis Ende September. Wäre es für den Fall dann möglich, dass zwar jetzt weiter studiere, ich mich aber dann zu Anfang September exmatrikuliere um zum 01.09. die Ausbildung anzufangen und sich mein Status von Studentin zu Schülerin ändert?

Viele Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Exmatrikulation während des Semesters

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r kehlp,

"überlege ich evtl. zum 01.09.23 eine Ausbildung anzufangen."

An der Universität Hamburg gibt es keine Vorschriften, die es einem/einer an der Universität immatrikulierten Studierenden verbietet, eine Ausbildung zu absolvieren.

Sie scheinen sich auf eine solche Regelung zu beziehen und wollen sich deshalb, sofern ich Ihre Frage richtig verstanden habe, vor Ende des Sommersemesters 2023 exmatrikulieren, um eine solche Überschneidung zu vermeiden. Ist dies eine Vorgabe Ihrer Ausbildungsstätte oder einer anderen Institution?

Mir ist auch nicht klar, ob Sie eine Überschneidung von Ausbildung und Immatrikulation an der Universität Hamburg nur für den einen Monat (September 2023) planen oder ob diese Überschneidung auch noch im Wintersemester 2023/24 bestehen soll.

Liebe Grüße
Thomas Walter
kehlp
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Re: Exmatrikulation während des Semesters

Beitrag von kehlp »

Liebe*r Thomas Walter,

im Grunde geht es um diesen Fall:

gesetzt ich bin weiterhin für das kommende Semester immatrikuliert und stelle einen Exmatrikulationsantrag zum 01.09.23, um stattdessen eine Ausbildung anzufangen. Gelte ich dann schon zum 01.09. exmatrikuliert oder erst zum Ende des Semesters ( 31.09.)?

Viele Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Exmatrikulation während des Semesters

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r kehlp,

"Gelte ich dann schon zum 01.09. exmatrikuliert oder erst zum Ende des Semesters ( 31.09.)?"

Das hängt davon ab, welches Datum Sie als gewünschtes Exmatrikulationsdatum im Exmatrikulationsantrag angeben.

Wenn Sie den 01.09. im Antrag angeben, dann werden Sie zum 01.09. exmatrikuliert.

Wenn Sie die Exmatrikulation zum Ende des Semesters beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters exmatrikuliert.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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