Liebe Judith Roese,
1) Wenn Sie alle Studien- und Prüfungsleistungen in Ihrem Studiengang bereits erbracht haben, müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein. Für die Bewerbung von Studien- und Prüfungsleistungen bzw. die Eintragung von Noten, ist es nicht erforderlich, an der Universität Hamburg immatrikuliert zu sein.
2) "... ob ich zum Ende des aktuell laufenden Semesters exmatrikuliert werden kann ..."
Die entscheidende Frage ist also, was Sie tun wollen, und nicht, was Sie tun müssen.
a) Sie können sich einfach nicht für das kommende Semester zurückmelden und werden dann zum Ende des Wintersemesters 2022/23 aufgrund der fehlenden Rückmeldung exmatrikuliert.
b) Genauso gut können Sie aber auch selbstständig einen Antrag auf Exmatrikulation zum Semesterende stellen (siehe
www.uni-hamburg.de/exmatrikulation).
Da Ergebnis von Option a und b ist das gleiche und es spielt keine Rolle, welche Option Sie wählen. Wenn Sie die Exmatrikulation selbst beantragen, dann haben Sie die Exmatrikulationsbescheinigung etwas früher, da wir natürlich erst in den ersten Wochen des neuen Semesters feststellen können, welche Studierenden sich nicht zurückgemeldet haben.
c) Sie könnten sich auch durch Überweisung des Semesterbeitrags für das Sommersemesters 2023 zurückmelden, falls Sie dies wünschen.
Es gibt dann zwei Möglichkeiten, die vom genauen Zeitpunkt der Eintragung Ihres erfolgreichen Abschlusses durch Ihren Fachbereich bzw. Fakultät abhängen.
i) Wenn zum Semesterende noch keine Eintragung vorliegt und Sie sich zurückgemeldet haben, sind Sie reguläre im Sommersemester 2023 an der Universität Hamburg immatrikuliert. Die Eintragung des Abschlusses erfolgt in diesem Szenario im Verlauf des Sommersemesters 2023 und Sie werden von uns aufgrund des erfolgreichen Abschlusses zum Semesterende des Sommersemesters 2023 exmatrikuliert.
ii) Wenn die Eintragung Ihres Abschlusses noch vor dem Ende des Wintersemesters 2022/23 erfolgt, dann exmatrikulieren wir Sie zum Ende des Wintersemesters 2022/23. Der in diesem Fall von Ihnen bereits überwiesene Semesterbeitrag des Sommersemesters 2023 wird Ihnen auf Antrag zurückerstattet. Gegebenenfalls müssen Sie vorher noch die Semesterunterlagen zurücksenden, falls Sie diese schon erhalten haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter