Bearbeitet Studienorts- und Studiengangwechsel zu Medizin
Hallo,

ich studiere momentan Psychologie in Münster und werde meinen Bachelor dieses Semester abschließen. Über Hochschulstart habe ich mich schon in Hamburg für Medizin beworben.

Ich hätte ein paar Fragen zu den Voraussetzungen der Ex-/Immatrikulation, bei denen meine Uni leider auch ratlos ist:
1) Was wäre die Frist für die Einschreibung in Medizin in Hamburg?

2) Müsste ich bei der Immatrikulation in Hamburg in meiner jetzigen Universität schon exmatrikuliert sein? Ich habe da widersprüchliche Sachen gelesen. Einige sagen, dass die Exmatrikulation nachgereicht werden kann, andere sagen, dass man auf jeden Fall schon exmatrikuliert sein muss.

3) Müssen zur Immatrikulation alle Prüfungen abgelegt sein (sprich: Bachelorarbeit wäre schon für eine Abgabefrist von 3 Monaten angemeldet, aber noch nicht als finale Version abgegeben)?
Oder müssen sogar die Noten aller Prüfungen schon vorliegen?
Ich weiß leider nur, wie dies für den Master Psychologie ist: In dem Fall können die Noten für die Bachelorarbeit, sowie die der letzten Prüfungen, noch nachgereicht werden.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und ein schönes Wochenende,
Saskia
Re: Studienorts- und Studiengangwechsel zu Medizin
Liebe Saskia,

1) Eine ausführliche Übersicht über die Bescheidtermine im Auswahlverfahren von hochschulstart.de für das Wintersemester 2016/17 finden Sie hier: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=termin_wise Die Frist zur Einschreibung wird Ihnen dabei im Zulassungsbescheid genannt. Weiter Informationen zur Einschreibung an der Uni Hamburg für hochschulstart.de-Studiengänge finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ssung.html
2) Sie müssen zum Zeitpunkt der Immatrikulation an Ihrer vorherigen Hochschule noch nicht exmatrikuliert sein. Für die Exmatrikulationsbescheinigung gilt eine Nachreichfrist von 10 Tagen. Sofern Sie zum Zweck des Abschlusses Ihres vorherigen Studiums noch an Ihrer vorherigen Hochschule immatrikuliert bleiben müssen, können Sie die Exmatrikulationsbescheinigung auch noch später nachreichen. Sie erhalten allerdings von der Uni Hamburg erst dann endgültige Semesterunterlagen, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung vorliegt.
3) Bei einer Bewerbung für ein weiteres grundständiges Studium spielen die Noten aus Ihrem vorherigen Studium keine Rolle. Daher ist es für die Immatrikulation in diesem Fall irrelevant, ob Sie in Ihrem vorherigen Studium bereits alle Prüfungen abgelegt bzw. Noten erhalten haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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