Max. Anzahl an CP im Teilzeitstudium und Krankenversicherung

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Goldrich
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Bearbeitet Max. Anzahl an CP im Teilzeitstudium und Krankenversicherung

Beitrag von Goldrich »

Guten Tag,

darf man als "Teilzeitstudent" mehr als die 15 CP pro Semester erbringen, sofern man das zeitlich einrichten kann?

Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung? Insbesondere bei Studenten die nicht mehr in der Familienversicherung sind und auch kein Anspruch auf die studentische Krankenversicherung haben? Ist man durch ein Teilzeitstudium dazu berechtigt ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis einzugehen, um nicht die teure freiwillige Versicherung in Anspruch nehmen zu müssen?

Vielen Dank im voraus!

Mit freundlichen Grüßen
-Goldrich
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Campus-Center - BK
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Re: Max. Anzahl an CP im Teilzeitstudium und Krankenversicherung

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Goldrich,

auch Teilzeit-Studierende sind nicht auf die Anzahl der Credit Points pro Semester beschränkt.

Bei der Beantragung eines Teilzeitstudiums ist es erforderlich eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden/ Woche nachzuweisen, dieses ist in der Regel ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Ausführliche Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html.

Mit besten Grüßen,
BK
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Campus-Center
Universität Hamburg
Goldrich
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Re: Max. Anzahl an CP im Teilzeitstudium und Krankenversicherung

Beitrag von Goldrich »

Campus-Center - BK hat geschrieben: Di 14. Mär 2023, 09:50 Hallo Goldrich,

auch Teilzeit-Studierende sind nicht auf die Anzahl der Credit Points pro Semester beschränkt.

Bei der Beantragung eines Teilzeitstudiums ist es erforderlich eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden/ Woche nachzuweisen, dieses ist in der Regel ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Ausführliche Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html.

Mit besten Grüßen,
BK
Vielen Dank für die Rückmeldung.

Ist es denn obligatorisch, dass sich jemand als "Teilzeitstudent" einschreibt, sofern dieser mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitet um sozialversicherungspflichtigt beschäftigt werden zu dürfen?

Konkret: Wenn jemand über das Semester hinweg 30 Stunden pro Woche arbeitet, darf diese Person als Vollzeitstudent dennoch sozialversicherungspflichtig angestellt sein? Oder bedarf es hier eines Antrages für ein Teilzeitstudium? Ich sehe hierfür keine Begründung, da dass womöglich nur wichtig für Studenten ist, die innerhalb der Regelstudienzeit studieren müssen, wegen etwaigen Förderung wie BaFöG. Liege ich da falsch?

Vielen Dank im vorab!
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