Kooperation mit der CAU zu Kiel

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Lachmöwe
Beiträge: 1
Registriert: Fr 17. Jun 2016, 11:39

Bearbeitet Kooperation mit der CAU zu Kiel

Beitrag von Lachmöwe »

Guten Tag,

mit dem Ziel, mich im nächsten Jahr auf eine Hochschulzulassungsprüfung und anschließend auf ein Studium des Lehramtes an beruflichen Schulen zu bewerben, habe ich bereits Studienfachberatungen in den von mir gewünschten Fächerkombinationen in Anspruch genommen. Als ich mich ganz zu Beginn meiner Recherchen an die telefonische Studienberatung gewandt hatte, gab man mir den Tipp, dass ich jene Elemente des Studiums, welche auch in Kiel angeboten würden, auf Antrag vor Ort studieren könne, da ich hier mit 2 Kindern und einem arbeitenden Ehemann meinen Lebensmittelpunkt habe.

In der Studienfachberatung Englisch war dies dem beratenden Professor jedoch komplett neu. Von einer Kooperation mit dem Fachbereich Englisch in Kiel hatte er noch nie gehört, zeigte sich aber auch interessiert an Informationen hierzu.

Wer weiß hierüber genauer Bescheid, können Sie mir weiterhelfen?

Auf den Internetseiten der Uni HH habe ich lediglich davon gelesen, dass man in Kooperation vertiefend Vorlesungen besuchen darf, an anderer Stelle (im Kooperationsvertrag) war von ableistbaren Prüfungen die Rede.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Sonja Frühsorge
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Kooperation mit der CAU zu Kiel

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Frühsorge,

Die Uni Hamburg hat in der Tat eine Kooperation mit der CAU Kiel, die den Studierenden beider Hochschulen die wechselseitige Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen ermöglicht. Diese Kooperation besteht nicht zwischen einzelnen Fachbereichen, sondern übergreifend zwischen den beiden Hochschulen.

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen der jeweils anderen Universität wird zum Zwecke der Ergänzung eines Studienschwerpunktes ermöglicht. Umfasst ist der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen, mit denen das Lehrangebot der eigenen Universität abgerundet bzw. vertieft werden soll. Die Möglichkeit ganze Fächer oder Studienphasen an der jeweils anderen Universität zu studieren besteht dem gegenüber nicht. Daher ist fraglich, ob Sie im Rahmen der Kooperation in dem für Sie erforderlichen Umfang Lehrveranstaltungen der CAU Kiel besuchen und Prüfungen an der CAU Kiel ablegen können. Wichtig für Sie zu wissen ist auch, dass Sie im Fall von Lehrveranstaltungen, die zum Lehrangebot eines zulassungsbeschränkten Studiengangs an der CAU Kiel gehören, nur dann an der betreffenden Veranstaltung teilnehmen dürfen, wenn die Plätze in der Lehrveranstaltung nicht im vollen Umfang durch eingeschriebene Studierende der CAU Kiel in Anspruch genommen werden. Daher lässt sich im Vorwege nicht klären, ob Sie während Ihres zukünftigen Studiums bestimmte durch das Curriculum des Studiengangs Lehramt an Beruflichen Schulen der Uni Hamburg vorgeschriebene Lehrveranstaltungen durch äquivalente Lehrveranstaltungen der CAU Kiel ersetzen können. Die Möglichkeit der Teilnahme wird sich aufgrund diese Regelung für viele Lehrveranstaltungen immer erst zu Beginn des Semesters, in dem Sie diese besuchen möchten, klären lassen, da erst dann fest steht, ob es für Studierende der Uni Hamburg im Rahmen der Kooperation Plätze in der fraglichen Lehrveranstaltung gibt.

Studienorganisatorisch ist Ihr Vorhaben daher voraussichtlich eine Herausforderung, besonders da es sich um einen Lehramtsstudiengang handelt. Hier müssen Sie zusätzlich bedenken, dass die Veranstaltungszeiten in den Lehramtsstudiengängen der Uni Hamburg zeitlich aufeinander abgestimmt sind, um Überschneidungen zwischen den Pflichtveranstaltungen der Teilfächer der Lehramtsstudiengänge zu vermeiden. Eine derartige zeitliche Abstimmung existiert aber nicht zwischen den Lehrveranstaltungen der Uni Hamburg und denen der CAU Kiel, so dass Sie mit großer Wahrscheinlichkeit mit zeitlichen Überschneidungen von Pflichtveranstaltungen rechnen müssen, die Ihre Studienzeit verlängern und zu studienorganisatorischen Schwierigkeiten führen können.

Hinzu kommt, dass Sie an der CAU Kiel absolvierte Studien- und Prüfungsleistungen an der Uni Hamburg anrechnen lassen müssen, damit diese für Ihr Studium berücksichtigt werden. Hier müssten Sie also jeweils im Vorwege jedes Semesters mit den beteiligten Fachbereichen der Uni Hamburg klären, ob die Leistungen, die Sie im jeweiligen Semester an der CAU Kiel erbringen möchten, für Ihr Studium an der Uni Hamburg anrechenbar sind. Zwar ist im Kooperationsvertrag festgehalten, dass die beiden Universitäten Studien- und Prüfungsleistungen wechselseitig anerkennen, dennoch muss für eine Anerkennung immer die Gleichwertigkeit der Leistungen durch die für das jeweilige Teilfach verantwortlichen Fachbereiche der Uni Hamburg geprüft werden.

Formal ist Ihr Vorhaben somit im Rahmen der Kooperation durchführbar, studienorganisatorisch ist es aber sicher nicht ohne Hindernisse. Meiner Einschätzung nach ist nahezu mit Sicherheit damit zu rechnen, dass Sie das Studium in dieser Weise nicht in der Regelstudienzeit abschließen werden können. Dies ist für sich genommen zwar zunächst kein Problem, Sie sollten sich aber dessen bewusst sein und bedenken, dass sich dadurch z.B. Probleme im Zusammenhang mit BAföG ergeben können, falls das für Sie relevant ist.

Hinsichtlich einer weiteren Beratung zu Ihrem Vorhaben kann ich Ihnen leider keine Anlaufstelle nennen, mit der Sie alle Fragen, die sich in dem Zusammenhang ergeben, klären könnten, da hier unterschiedliche Zuständigkeiten existieren.
Fragen hinsichtlich des formalen Vorgehens bezüglich des Besuchs von Lehrveranstaltungen der CAU Kiel für Studierende der Uni Hamburg, die die Einschreibung als Zweithörerin an der CAU Kiel betreffen, müssen Sie mit dem Studierendenservice der CAU Kiel klären. An der Uni Hamburg müssen Sie diesbezüglich nichts weiter klären, da Sie an der Uni Hamburg regulär eingeschrieben wären und bezüglich der Teilnahme an Lehrveranstaltungen der CAU Kiel keine weiteren Formalitäten (Anträge o.ä.) zu beachten sind.
Fragen hinsichtlich der Möglichkeit des Besuchs bestimmter Lehrveranstaltungen der CAU Kiel im Rahmen des Kooperationsvertrags müssen Sie ebenfalls mit der CAU Kiel klären, wobei ich Ihnen leider nicht sagen kann, welche Stellen an der CAU Kiel hier zu konsultieren sind. In der Frage, welche Stellen hier zu konsultieren sind, kann Ihnen aber sicher der Studierendenservice oder die Zentrale Studienberatung der CAU Kiel weiterhelfen.
Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit von an der CAU Kiel erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für den Studiengang Lehramt an Beruflichen Schulen der Uni Hamburg müssen Sie mit den für die Teilstudiengänge diese Studiengang verantwortlichen Fachbereichen klären. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral Pauschale Anfragen nach der Anerkennbarkeit von an der CAU Kiel erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen werden Ihnen hier allerdings nicht beantwortet werden können, da die Anrechnung, wie oben beschrieben eine Bewertung der Gleichwertigkeit der jeweiligen konkreten Leistungen erfordert, die nur dann durchgeführt werden kann, wenn klar ist, um welche konkreten Leistungen es sich handelt.

Sofern Sie sich also trotz der oben beschriebenen möglichen Schwierigkeiten für die Durchführung Ihres Vorhabens entscheiden, wäre Ihr weiteres Vorgehen das folgende: Sie bewerben sich für den Studiengang Lehramt an Beruflichen Schulen der Uni Hamburg. Sollten Sie zugelassen werden können, können Sie nach der Immatrikulation an der Uni Hamburg die Zweithörerschaft an der CAU Kiel beantragen. Die Klärung dessen, welche Lehrveranstaltungen Sie an der CAU Kiel besuchen können und ob dies für Ihr Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden können, müssten Sie dann jeweils zu Beginn des Semesters mit den jeweils zuständigen Stellen herbeiführen.

Weiter Informationen der Uni Hamburg zur Kooperation finden sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -kiel.html Informationen der CAU Kiel zur Zweithörerschaft finden Sie hier: http://www.studium.uni-kiel.de/de/studi ... ithoererin

Da sie schreiben, dass Sie den Hochschulzugang über eine Hochschulzulassungsprüfung anstreben, hier noch ein wichtiger Hinweis für Sie: Wenn Sie planen, Ihr reguläres Studium an der Uni Hamburg aufzunehmen, müssen Sie die Eingangsprüfung der Uni Hamburg für den Hochschulzugang ohne Abitur absolvieren. Hochschulzulassungsprüfungen anderer Hochschulen (z.B. der CAU Kiel) werden an der Uni Hamburg nicht anerkannt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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