Guten Tag,
Ich habe im November mein Medizinstudium in Hamburg abgeschlossen und bin noch bis März als Studentin immatrikuliert. Meine Doktorarbeit kann ich allerdings erst im nächsten Semester verteidigen, dafür muss ich eingeschrieben sein.
Die Anforderungen für einen Antrag als Promotionsstudentin habe ich gelesen.
Nun meine Frage A, müssen alle Nachweise auch als Hamburg-Studentin erneut erbracht werden?
Und Frage B, könnte ich mich stattdessen auch einfach normal als Studentin für ein weiteres Semester weiter immatrikulieren? Der Beitrag ist ja der selbe. Was ist da der Unterschied?