Hallo zusammen,
ich habe in der Woche zwischen dem 3. und dem 7. April meine mündliche MA-Abschlussprüfung. Bis dahin sollte auch das Gutachten meiner bereits im Februar abgegebenen MA-Arbeit stehen. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich den Semesterbeitrag für das SoSe 23 (Frist wäre der 1. April) noch überweisen muss. Idealerweise kann ich mir das Geld sparen, will aber natürlich vermeiden, dass ich so kurz vorm Abschluss wegen eines nicht überwiesenen Betrags zwangsexmatrikuliert werde.
Liebe Grüße
Lukas