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Semesterbeitrag obwohl kurz vor Abschluss

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 10:52
von LCS
Hallo zusammen,

ich habe in der Woche zwischen dem 3. und dem 7. April meine mündliche MA-Abschlussprüfung. Bis dahin sollte auch das Gutachten meiner bereits im Februar abgegebenen MA-Arbeit stehen. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich den Semesterbeitrag für das SoSe 23 (Frist wäre der 1. April) noch überweisen muss. Idealerweise kann ich mir das Geld sparen, will aber natürlich vermeiden, dass ich so kurz vorm Abschluss wegen eines nicht überwiesenen Betrags zwangsexmatrikuliert werde.

Liebe Grüße
Lukas

Re: Semesterbeitrag obwohl kurz vor Abschluss

Verfasst: Do 16. Mär 2023, 18:10
von Campus-Center - BK
Hallo Lukas,

fragen Sie bitte in Ihrem Studienbüro nach, ob die Immatrikulation für die mündliche Prüfung noch erforderlich ist. In der Regel müssen Studierende für den Erwerb von Studienleistungen immatrikuliert sein. Für die Eintragung von Noten und Erstellung der Abschlussdokumente hingegen ist eine Immatrikulation nicht mehr erforderlich.

Mit besten Grüßen,
BK