Bereitstellung PINs für Einmalzahlung200

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Bürokratiebarbarei
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Registriert: Mi 28. Okt 2020, 16:30

Bearbeitet Bereitstellung PINs für Einmalzahlung200

Beitrag von Bürokratiebarbarei »

Sehr geehrte Mitarbeiter*innen des Campuscenters,

für die Einmalzahlung200 ist laut Antragswebsite neben dem Portal ELSTER und der Online-Funktion des Ausweises ganz explizit eine dritte Authentifizierungsvariante via PIN vorgesehen. (In allen drei Varianten ist darüber hinaus die Anmeldung via Bund-ID notwendig). So heißt es sogar auf der STARTSEITE der Website:

"Wenn Sie weder Online-Ausweis noch ELSTER nutzen können, erhalten Sie von Ihrer Ausbildungsstätte eine PIN zum Zugangscode, die Sie im Antrag eingeben. Für die Variante mit PIN wird ebenfalls ein BundID-Konto benötigt, dabei genügt die sogenannte Basisregistrierung für das BundID-Konto mit Benutzername und Passwort."

Diese PINs werden laut Antragswebsite durch die Ausbildungsstelle zur Verfügung gestellt, bisher konnte mir aber noch niemand sagen WO und WIE ich eine solche PIN erhalten kann.

Ich möchte sie darauf hinweisen, dass es an anderen großen Universitäten wie der HU Berlin kein Problem ist solche PINs zu erhalten.

Außerdem möchte ich sie darauf hinweisen, dass das zurückhalten der Antragsalternative mit den PINs die gesamte Antragsstellung rechtlich fragwürdig macht, da die DSGVO deutlich macht, dass nur eine freiwillige Abgabe meiner personenbezogenen Daten legitim ist.

So muss grundsätzlich wie in§7 DSGVO geregelt, eine Freiwilligkeit der Datenabgabe gewährleistet sein. In Erwägungsgrundlage 43 wird dies im Bezug auf Ungleiche Beziehungen wie etwa die Bürger-Behörden-Interaktion bezogen:

"Um sicherzustellen, dass die Einwilligung freiwillig erfolgt ist, sollte diese in besonderen Fällen, wenn zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen ein klares Ungleichgewicht besteht, insbesondere wenn es sich bei dem Verantwortlichen um eine Behörde handelt, und es deshalb in Anbetracht aller Umstände in dem speziellen Fall unwahrscheinlich ist, dass die Einwilligung freiwillig gegeben wurde, keine gültige Rechtsgrundlage liefern. 2Die Einwilligung gilt nicht als freiwillig erteilt, wenn zu verschiedenen Verarbeitungsvorgängen von personenbezogenen Daten nicht gesondert eine Einwilligung erteilt werden kann, obwohl dies im Einzelfall angebracht ist, oder wenn die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung abhängig ist, obwohl diese Einwilligung für die Erfüllung nicht erforderlich ist."

In Bezug auf die Einmalzahlung200 ist die Sache also recht klar: Die Übermittlung von Daten die über die Registrierung von Bund-ID hinaus gehen sind nicht erforderlich, weshalb im System ja die Alternative mit den PINs vorgesehen ist. Wenn sie aber die Herausgabe von PINs grundsätzlich verweigern, ist die Freiwilligkeit der Datenherausgabe nicht gegeben, da Antragsstellende dazu gezwungen werden mehr Daten zu übermitteln, als für die Antragsstellung notwendig ist.

Dementsprechend möchte ich sie dazu anhalten schnellstmöglich einen Weg einzurichten wie Studierende die PIN Möglichkeit nutzen können und die Studierendenschaft auch von dieser Möglichkeit in Kenntniss zu setzen, wie es 1. im Verfahren vorgesehen, 2. an anderen Unis praktiziert und 3. dsgvo-konform wäre.

Freundliche Grüße
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Bereitstellung PINs für Einmalzahlung200

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Bürokratiebarbarei,

Der Weg zum Erhalt der PIN an der Uni Hamburg ist hier beschrieben: viewtopic.php?t=20718

Die Verfahren zur Vergabe der PIN weichen in den unterschiedlichen Bundesländern und an den unterschiedlichen Hochschulen aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben der Bundesländer sowie den unterschiedlichen technischen Gegebenheiten der Hochschulen voneinander ab.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Universität Hamburg
Bürokratiebarbarei
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Registriert: Mi 28. Okt 2020, 16:30

Re: Bereitstellung PINs für Einmalzahlung200

Beitrag von Bürokratiebarbarei »

Danke für die Antwort.
SimonS94
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Registriert: Do 16. Mär 2023, 15:34

Re: Bereitstellung PINs für Einmalzahlung200

Beitrag von SimonS94 »

Moin, wollt nur sagen, im englischsprachigen Teil des bereitgestellten PDFs ist ein falscher link hinterlegt:
"With this access code, you can submit an application for payment at https://www.einmalzahlen200.de/."
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Bereitstellung PINs für Einmalzahlung200

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo SimonS94,

herzlichen Dank für den Hinweis - wir korrigieren das.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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