Freistellungen

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vakiz90
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Bearbeitet Freistellungen

Beitrag von vakiz90 »

Guten Tag,

Ich möchte mich bald bewerben für ein Lehramtstudium. Ich habe schon im Ausland ein Masterstudium absolviert. Wo und wann kann ich für bestimmte Fächer Freistellungen bekommen? Vermutlich können Freistellugen erst nach der Immatrikulation erhalten werden?

Vielen Dank,
Klaas
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Freistellungen

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Klaas,

Leider verstehe ich Ihre Frage nicht ganz, da der Begriff "Freistellung" im Zusammenhang mit bestimmten Fächern an der Uni Hamburg nicht verwendet wird. Könnten Sie noch einmal etwas genauer erläutern, was Sie unter einer Freistellung für ein Fach verstehen?

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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vakiz90
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Re: Freistellungen

Beitrag von vakiz90 »

Hallo,

Entschuldige mich für mein unverständliches Deutsch! Ich denke "Befreiung" ist der richtige Begriff. Mein vorheriges Studium wird sich einigermaßen überschneiden mit dem gewünschten Studium an der Uni Hamburg. Ich hoffe von einigen Fächern befreit zu werden.

Hoffentlich verdeutlicht dies meine Frage.
Klaas
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Freistellungen

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Klaas,

Ich glaube, jetzt verstehe ich Sie besser - Sie möchten gern wissen, ob Ihnen für ein bestimmtes Fach Studienleistungen aus Ihrem vorherigen Studium angerechnet werden können, so dass Sie die entsprechenden Studienleistungen in Ihrem Studium an der Uni Hamburg nicht erneut erbringen müssen.

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen i.d.R. für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten der Studienbüros, die die erste Anlaufstelle hinsichtlich Anrechnungen sind, finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html

Wie Sie schon vermuten, können Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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vakiz90
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Re: Freistellungen

Beitrag von vakiz90 »

Herzlichen Dank. Ich werde mich zu den zuständigen Studienbüros wenden.

Klaas
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