Hallo Juliane,
ich vermute ein Missverständnis. Bitte lassen Sie mich wissen, wo Sie die Information gelesen haben wollen.
Mir ist nicht bekannt, dass eine Befreiung des kompletten Semesterbeitrages möglich ist, zumal auch bei Studierenden mit Beeinträchtigung z. B. ein Verwaltungskostenbeitrag anfällt. Davon, aufgrund der Beeinträchtigung, ausgenommen zu sein sowie auch bei den anderen Bestandteile des Semesterbeitrags (siehe:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#20075302) erschließt sich mir nicht - beim Beitragsanteil für das Semesterticket hingegen schon.
Herzlichst
Sandra Hoffmann