Fragen zum Unterrichtsfachwechsel im Lehramt
Verfasst: Do 13. Apr 2023, 00:17
Sehr geehrte Damen und Herren,
diese E-Mail stellt eine geballte Fragensammlung von Lehramtsstudent:innen des zweiten Fachsemesters dar, die zum Wintersemester 2023/24 ein Unterrichtsfach wechseln möchten. Über eine fachkundige Antwort Ihrerseits auf die nachfolgenden Fragen freuen wir uns sehr!
1. Handelt es sich bei den Bewerbungsfristen für die Student:innen, die ihr Fach wechseln wollen, um dieselben Fristen wie bei den Personen, die zum Wintersemester 2023/24 ein Lehramtsstudium an der Universität aufnehmen oder gibt es etwas Besonderes zu beachten? Ist es also richtig, dass man sich vom 01.06.2023 bis zum 15.07.2023 bewerben kann?
2. Könnten Sie uns einmal das weitere Vorgehen bezüglich des Bewerbungsganges schildern, da dieser ja etwas unterschiedlich im Vergleich zur regulären Bewerbung der neuen Erstsemester ausfällt, oder?
3. Die Anmeldephase für die neuen Erstsemester, die zum Wintersemester 2023/24 ein Studium an der Universität Hamburg aufnehmen, beginnt verzögert. Kann man sich dennoch für Veranstaltungen in Erziehungswissenschaft und dem zweiten Unterrichtsfach, welches man beibehält, regulär zur ersten Anmeldephase wie die Kommilitonen des zweiten Fachsemesters auch anmelden oder gibt es auch hier etwas Besonderes zu beachten? Kann man auch für das zweite Unterrichtsfach, welches man wechseln möchte, bereits an der ersten Anmeldephase teilnehmen oder bleibt uns dies verwehrt?
4. Besteht die Möglichkeit Module von dem gewechselten Fach aus dem ersten und zweiten Fachsemester als freien Studienanteil anrechnen zu lassen?
5. Können die Module von dem Fach, welches weiterhin studiert wird, einfach so weiter gewählt werden oder kann es zu Komplikationen mit bestimmten Modulen kommen, da Stine uns erneut als Studierende des ersten Fachsemesters ansieht?
6. Einige Module wurden bereits von uns Studierenden erfolgreich abgeschlossen. Muss dies in der Bewerbung mitangegeben werden oder wie genau läuft dies ab? Wie werden die Module genau angerechnet?
7. Haben wir während der gesamten Bewerbungszeit Zugriff auf Stine und bleiben nicht abgeschlossene und noch nicht bewertete Module vom Teilstudiengang Erziehungswissenschaft und dem Unterrichtsfach, welches beibehalten wird, bestehen? Wie sieht es mit dem Unterrichtsfach aus, welches gewechselt wird?
8. Spielt es eine Rolle von welchem Unterrichtsfach man zu einem anderen Unterrichtsfach wechselt hinsichtlich der Aufnahmechancen?
9. Die Bewerbung des Unterrichtsfachwechsels ist erneut abhängig vom Numerus Clausus. Welche Möglichkeiten bestehen, wenn man sich auf ein Fach bewirbt und wegen des Numerus Clausus nicht reinkommt? Wie gut sind die Chancen in das Unterrichtsfach reinzukommen, wenn der Numerus Clausus nicht reichen sollte?
Neben diese allgemeinen Fragen gab es noch folgende unterrichtsfachspezifische Fragen, auf die wir uns ebenfalls eine Antwort erhoffen:
1. Bestehen besondere Fristen für einen Fachwechsel auf das Fach Kunst verbunden mit der HFBK oder andere Faktoren, die bei einem solchen Fachwechsel zu beachten sind?
2. Für das Unterrichtsfach Englisch benötigt man einen Nachweis englischer Sprachkompetenz. Wenn man einen Bachelor „Übersetzer der englischen Sprache“ aus dem Iran hat, reicht dann dieses Dokument als Nachweis englischer Sprachkompetenz aus?
3. Wie sieht es aus und was passiert, wenn man sein Zweitfach wechseln möchte und das einzige Fach, dass einen ebenfalls interessiert, Sozialwissenschaften ist, aber dieses nicht dem zweiten Unterrichtsfach – hier Philosophie - kombinierbar ist? Ist man dann gezwungen an eine andere Universität zu wechseln, um die beiden Unterrichtsfächer auf Lehramt zu studieren oder besteht die Möglichkeit eine Ausnahme zu machen und diese Fächerkombination zu erlauben?
Bis dahin wünsche ich Ihnen eine schöne restliche Woche.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Schaper im Namen zahlreicher Lehramtsstudent:inn
diese E-Mail stellt eine geballte Fragensammlung von Lehramtsstudent:innen des zweiten Fachsemesters dar, die zum Wintersemester 2023/24 ein Unterrichtsfach wechseln möchten. Über eine fachkundige Antwort Ihrerseits auf die nachfolgenden Fragen freuen wir uns sehr!
1. Handelt es sich bei den Bewerbungsfristen für die Student:innen, die ihr Fach wechseln wollen, um dieselben Fristen wie bei den Personen, die zum Wintersemester 2023/24 ein Lehramtsstudium an der Universität aufnehmen oder gibt es etwas Besonderes zu beachten? Ist es also richtig, dass man sich vom 01.06.2023 bis zum 15.07.2023 bewerben kann?
2. Könnten Sie uns einmal das weitere Vorgehen bezüglich des Bewerbungsganges schildern, da dieser ja etwas unterschiedlich im Vergleich zur regulären Bewerbung der neuen Erstsemester ausfällt, oder?
3. Die Anmeldephase für die neuen Erstsemester, die zum Wintersemester 2023/24 ein Studium an der Universität Hamburg aufnehmen, beginnt verzögert. Kann man sich dennoch für Veranstaltungen in Erziehungswissenschaft und dem zweiten Unterrichtsfach, welches man beibehält, regulär zur ersten Anmeldephase wie die Kommilitonen des zweiten Fachsemesters auch anmelden oder gibt es auch hier etwas Besonderes zu beachten? Kann man auch für das zweite Unterrichtsfach, welches man wechseln möchte, bereits an der ersten Anmeldephase teilnehmen oder bleibt uns dies verwehrt?
4. Besteht die Möglichkeit Module von dem gewechselten Fach aus dem ersten und zweiten Fachsemester als freien Studienanteil anrechnen zu lassen?
5. Können die Module von dem Fach, welches weiterhin studiert wird, einfach so weiter gewählt werden oder kann es zu Komplikationen mit bestimmten Modulen kommen, da Stine uns erneut als Studierende des ersten Fachsemesters ansieht?
6. Einige Module wurden bereits von uns Studierenden erfolgreich abgeschlossen. Muss dies in der Bewerbung mitangegeben werden oder wie genau läuft dies ab? Wie werden die Module genau angerechnet?
7. Haben wir während der gesamten Bewerbungszeit Zugriff auf Stine und bleiben nicht abgeschlossene und noch nicht bewertete Module vom Teilstudiengang Erziehungswissenschaft und dem Unterrichtsfach, welches beibehalten wird, bestehen? Wie sieht es mit dem Unterrichtsfach aus, welches gewechselt wird?
8. Spielt es eine Rolle von welchem Unterrichtsfach man zu einem anderen Unterrichtsfach wechselt hinsichtlich der Aufnahmechancen?
9. Die Bewerbung des Unterrichtsfachwechsels ist erneut abhängig vom Numerus Clausus. Welche Möglichkeiten bestehen, wenn man sich auf ein Fach bewirbt und wegen des Numerus Clausus nicht reinkommt? Wie gut sind die Chancen in das Unterrichtsfach reinzukommen, wenn der Numerus Clausus nicht reichen sollte?
Neben diese allgemeinen Fragen gab es noch folgende unterrichtsfachspezifische Fragen, auf die wir uns ebenfalls eine Antwort erhoffen:
1. Bestehen besondere Fristen für einen Fachwechsel auf das Fach Kunst verbunden mit der HFBK oder andere Faktoren, die bei einem solchen Fachwechsel zu beachten sind?
2. Für das Unterrichtsfach Englisch benötigt man einen Nachweis englischer Sprachkompetenz. Wenn man einen Bachelor „Übersetzer der englischen Sprache“ aus dem Iran hat, reicht dann dieses Dokument als Nachweis englischer Sprachkompetenz aus?
3. Wie sieht es aus und was passiert, wenn man sein Zweitfach wechseln möchte und das einzige Fach, dass einen ebenfalls interessiert, Sozialwissenschaften ist, aber dieses nicht dem zweiten Unterrichtsfach – hier Philosophie - kombinierbar ist? Ist man dann gezwungen an eine andere Universität zu wechseln, um die beiden Unterrichtsfächer auf Lehramt zu studieren oder besteht die Möglichkeit eine Ausnahme zu machen und diese Fächerkombination zu erlauben?
Bis dahin wünsche ich Ihnen eine schöne restliche Woche.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Schaper im Namen zahlreicher Lehramtsstudent:inn