Studieneignungstest Psychologie
Verfasst: Fr 14. Apr 2023, 17:17
Hallo,
ich habe eine Frage zur Berechnung der Bewerbungsnote im B.Sc. Psychologie.
Online habe ich gelesen, dass man ab dem WiSe 23/24 freiwillig am Studieneignungstest der DGPs teilnehmen kann, um seine Bewerbungschancen zu verbessern. Dabei fließt der Studieneignungstest zu 49% und die Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) zu 51% mit ein. Auf der Seite der DGPs habe ich gelesen, dass man sich durch den Test nicht verschlechtert kann. Jedoch stellt sich mir die Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass ich mich mit einer gute Hochschulzugangsberechtigung verbessere.
Deswegen meine Frage: wie werden die beiden Noten miteinander verrechnet?
Kann ich mir das so vorstellen:
(Note HZB x 51 + Note Studieneignungstest x 49) / 100 = neue Bewerbernote
Oder wird es anders berechnet?
Denn in diesem Fall müsste man bei einer HZB mit der Note 1,4 im Studieneignungstest mindestens eine 1,2 schreiben, um sich zu verbessern. (1,4 x 51 + 1,2 x 49) / 100 = 1,3
Mit einer 1,3 im Studieneignungstest, würde sich dieser Berechnungsmethode nach hingegen nichts ändern, denn man käme „nur“ auf eine 1,351 und damit gerundet weiterhin auf 1,4. Um sich durch den Test verbessern zu können bräuchte man demnach mindestens eine 1,2. Verstehe ich das richtig?
Vielen Dank und viele Grüße,
Jakob
ich habe eine Frage zur Berechnung der Bewerbungsnote im B.Sc. Psychologie.
Online habe ich gelesen, dass man ab dem WiSe 23/24 freiwillig am Studieneignungstest der DGPs teilnehmen kann, um seine Bewerbungschancen zu verbessern. Dabei fließt der Studieneignungstest zu 49% und die Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) zu 51% mit ein. Auf der Seite der DGPs habe ich gelesen, dass man sich durch den Test nicht verschlechtert kann. Jedoch stellt sich mir die Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass ich mich mit einer gute Hochschulzugangsberechtigung verbessere.
Deswegen meine Frage: wie werden die beiden Noten miteinander verrechnet?
Kann ich mir das so vorstellen:
(Note HZB x 51 + Note Studieneignungstest x 49) / 100 = neue Bewerbernote
Oder wird es anders berechnet?
Denn in diesem Fall müsste man bei einer HZB mit der Note 1,4 im Studieneignungstest mindestens eine 1,2 schreiben, um sich zu verbessern. (1,4 x 51 + 1,2 x 49) / 100 = 1,3
Mit einer 1,3 im Studieneignungstest, würde sich dieser Berechnungsmethode nach hingegen nichts ändern, denn man käme „nur“ auf eine 1,351 und damit gerundet weiterhin auf 1,4. Um sich durch den Test verbessern zu können bräuchte man demnach mindestens eine 1,2. Verstehe ich das richtig?
Vielen Dank und viele Grüße,
Jakob