Liebes CC-Forum,
ich möchte mich zum WS 23/24 gerne für den Master in Klinischer Psychologie bewerben.
1) Aktuell weist mein ToR einen Schnitt von 1.45 auf. Muss ich bei einer Bewerbung aufrunden, also auf 1.5? Oder werden zwei Nachkommastellen berücksichtigt? Ich absolviere außerdem aktuell noch ein Modul, das aus drei Seminaren besteht. Eins wurde bereits verbucht, die beiden anderen vermutlich nicht vor Bewerbungsende. Auch das bisher verbuchte Seminar würde eigentlich schon meinen Schnitt verbessern. Ich gehe davon aus, dass ich es trotzdem bei der Onlinebewerbung nicht angeben kann (also bspw. eine 1.44), weil noch nicht das ganze Modul im ToR verrechnet ist?
2) In meiner Hochschulzugangsberechtigung habe ich einen Schnitt von 1.2. Ich weiß, dass bei der Psychologie-Masterbewerbung HZB und Bachelorabschluss 50/50 gewertet werden. Gemäß dem Fall, dass ich mit der schlechteren, aufgerundeten 1.5 ins Verfahren gehe - ergibt sich daraus dann (1.5+1.2)/2= 1.35 als Verfahrensnote? Oder wird nur eine Nachkommastelle berücksichtigt und ich gehe ich wieder mit der aufgerundeten Note (1.4) ins Verfahren ein?
Liebe Grüße
KF