Bearbeitet Wartesemester
Hallo,

ich wollte mich dieses Jahr für ein Studienplatz bewerben. Ich habe Wartesemester angesammelt und würde gerne wissen ob sie verfallen würden falls ich zugelassen werde und mich dann doch umentscheide.
Ich würde gerne wissen wo ich die Regelungen für Wartesemester schriftlich finden könnte. In der Studienordnung fand ich nichts dazu.

Vielen Dank schonmal für eine Antwort! :)
Re: Wartesemester
Hallo Wanderer,

Informationen zu Wartehalbjahren finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930660

Wartezeit sammelt man automatisch ab Abiturdatum, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule eingeschrieben sein. Das Studium an einer ausländischen Hochschule wird als Wartezeit gewertet.
Verfallen können Wartehalbjahre nicht. Erhalten Sie eine Zulassung und werden an einer Universität eingeschrieben, sammeln Sie ab diesem Zeitpunkt keine Wartehalbjahre mehr.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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