Liebe Ani Kobakhidze,
1) Ich würde Sie bitten, sich die Bewerbungsinformationen für internationale Studieninteressierte (Zugangsvoraussetzungen, Auswahlkriterien, Deutschkenntnisse, Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses als Hochschulzugangsberechtigung, Nachweis der Deutschkenntnisse etc.) auf folgender Webseite durchzulesen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html.
2) Ihre Frage bezüglich einer Möglichkeit der Nachreichung geht von der falschen Annahme aus, dass zur Bewerbung (d.h. innerhalb der Bewerbungsfrist 01.06. -15.07.) überhaupt schon Dokumente einzureichen wären.
Dies ist nicht bzw. nur in bestimmten
Ausnahmen der Fall.
Erst nachdem eine Zulassung erfolgt ist, müssen Sie im Rahmen des Immatrikulationsprozesses die entsprechenden Unterlagen im Online-Immatrikulationsantrag einreichen bzw. hochladen und damit die von Ihnen in der Online-Bewerbung zuvor gemachten Angaben belegen.
Das bedeutet, dass Sie die
Anerkennungsbescheinigung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses, Ihren
Deutschnachweis usw. sowie alle in Bezug auf die
Bonuspunkte relevanten Dokumente (inkl. TestAS) auch erst zur Immatrikulation einreichen müssen.
Eine digitale Kopie des TestAS-Zertifikats müssen Sie, sofern Ihre Bewerbung erfolgreich ist, also erst in der 7-tägigen Immatrikulationsfrist im digitalen Immatrikulationsantrag hochladen.
Die Immatrikulationsfrist des Wintersemesters 2023/24 für den Studiengang
St.Ex. Medizin in der Nicht-EU-Quote beginnt am 16.08.2023, also mit dem Tag, an dem die Zulassungsbescheide für diesen Studiengang bzw. in dieser Quote zur Verfügung gestellt werden (siehe
"Bescheidtermine - Ergebnis der Bewerbung" www.uni-hamburg.de/online-bewerbung).
Liebe Grüße
Thomas Walter