Bearbeitet Master Human Resource Management/Personalpolitik
Guten Tag,

derzeit studiere ich im Master im vierten Semester Sozial- und Organisationspädagogik an der Universität Hildesheim. Im verlaufe des Studiums konnten wir ein Studienschwerpunkt wählen. Meinen habe ich auf Personalmanagement gelegt. Gerne würde ich jetzt in den Master Human Resource Management/Personalpolitik wechseln.
Meine Frage wäre, ob die Möglichkeit besteht in ein höheres Semester einzusteigen, wie und wer beurteilt das und welche Zulassungsvoraussetzungen gelten?


Vielen Dank und viele Grüße
Theo L.
Re: Master Human Resource Management/Personalpolitik
Lieber Theo L.,

1) "Meine Frage wäre, ob die Möglichkeit besteht in ein höheres Semester einzusteigen ..."

a) An der Universität Hamburg kann man sich ausschließlich für das erste Fachsemester eines Masterstudiengangs bewerben. Eine gesonderte Bewerbungsoption für ein höheres Fachsemester gibt also nur für die grundständigen Studiengänge und nicht für die Masterstudiengänge.

b) Anerkennung vorhandener Leistungen

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen auch bei einer Bewerbung ins erste Fachsemester für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.

Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module des Studiengangs in den Fachspezifische Bestimmungen für den Studiengang M.A. Human Resource Management/Personalpolitik anschauen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rmp-27.pdf.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... loekonomie.

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Gegebenenfalls erfolgt im Rahmen dieser Anerkennung auch eine Hochstufung in das passende Fachsemester. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

2) "... , wie und wer beurteilt das und welche Zulassungsvoraussetzungen gelten?"

Es ist wichtig zu verstehen, dass an der Universität Hamburg die einzelnen Fachbereiche, Institute und Fakultäten für die Zugangsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und das Bewerbungsverfahren für ihre Masterstudiengänge verantwortlich sind. Daher unterscheiden sich die Anforderungen, die notwendigen Bewerbungsunterlagen und die praktischen Schritte im Bewerbungsprozess, je nach Masterstudiengang, für den Sie sich bewerben.

Wenn Sie sich also für einen Masterstudiengang bewerben wollen, ist es erforderlich, die studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen für den jeweiligen Master zu lesen: https://www.uni-hamburg.de/liste-master.

In der PDF-Datei mit den studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen sind alle relevanten Informationen (Zugangsvoraussetzungen, Auswahlkriterien, Ablauf des Bewerbungsverfahrens, Bewerbungsunterlagen usw.) zu finden.

Bitte beachten Sie, dass spätestens zu Beginn der Bewerbungsphase (WS 2023/24: 01.06.2023) eine aktualisierte Version der Bewerbungsinformatioen (siehe www.uni-hamburg.de/liste-master) veröffentlicht werden wird.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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