Einschreiben mit Fachabitur

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jannehmp
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Registriert: Mo 15. Mai 2023, 09:56

Bearbeitet Einschreiben mit Fachabitur

Beitrag von jannehmp »

Hi,
ich habe Interesse an der Uni zu studieren, jedoch benötigt man für den Studiengang „Medienwissenschaften“ den NC mit dem man zugelassen wird. Ich habe nur die Fachhochschulreife, und somit kein NC jedoch eine zusätzlich abgeschlossene Ausbildung. Besteht die Möglichkeit sich trotzdem für den Studiengang einzuschreiben oder gibt es weitere Dinge die ich tun kann/ muss um zugelassen zu werden?
Lg :)
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Einschreiben mit Fachabitur

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r jannehmp,

1) "Ich habe nur die Fachhochschulreife, und somit kein NC jedoch eine zusätzlich abgeschlossene Ausbildung."

Um Unklarheiten zu vermeiden, möchte ich anmerken, dass ein solcher Zusammenhang zwischen der Art der Hochschulzugangsberechtigung und dem NC nicht besteht.

NC ("Numerus clausus") bezeichnet die Zulassungsbeschränkung, die für bestimmte Studiengänge gilt. Zulassungsbeschränkt sind diejenigen Studiengänge, für die eine Studienplatzkapazität festgelegt ist (siehe Satzungen über die Zulassungshöchstzahlen) und für die daher ein Auswahlverfahren durchgeführt werden muss, wenn die Anzahl der Bewerber*innen die Anzahl der Studienplätze überschreitet.

Welche Art der Hochschulzugangsberechtigung bei einem/einer Bewerber*in vorhanden ist (Abitur, Meister, Studienabschluss usw.), ist also nicht relevant für die Frage, ob ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist oder nicht.

2) Mit der Fachhochschulreife erfüllen Sie die Voraussetzungen für die folgenden zwei Studiengänge der Universität Hamburg: Für alle anderen Studiengängen der Universität Hamburg stellt eine Fachhochschulreife keine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung dar.

3) B.A. Medienwissenschaft

Da Ihre Fachhochschulreife keine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung für diesen Studiengang darstellt, müssten Sie sich bitte die beiden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte anschauen und prüfen Sie, ob diese für Sie infrage kommen bzw. welche Voraussetzungen Sie eventuell noch erfüllen müssten.

a) "Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung": www.uni-hamburg.de/meister

Eine Liste aller Aus- bzw. Fortbildungen, die zum Studium an der Universität Hamburg berechtigen, finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf.

Sie müssten bitte selbstständig prüfen, ob Sie über eine der genannte Aus- bzw. Fortbildungen verfügen. Bitte beachten Sie auch, dass die veröffentlichte Liste nicht abschließend ist und weitere Aus- bzw. Fortbildungen von uns geprüft werden können.

b) Die zweite Möglichkeit des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte wäre der Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz: https://www.uni-hamburg.de/38.

Alle Informationen (Voraussetzungen, Fristen usw.) zur Eingangsprüfung nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz, die zu einer fachgebundenen Hochschulreife führt, finden Sie auf der verlinkten Webseite.

Liebe Grüße
Thomas Walter
jannehmp
Beiträge: 2
Registriert: Mo 15. Mai 2023, 09:56

Re: Einschreiben mit Fachabitur

Beitrag von jannehmp »

Hallo Herr Walter,

vielen Dank für ihre Rückmeldung, meine Ausbildung ist nicht mit auf der veröffentlichen Liste aufgelistet ausgeführt. Jedoch steht das weitere Ausbildungen noch geprüft werden können. An wen kann/muss ich mich dort wenden um diesbezüglich eine Auskunft zu erhalten?

Lg Janne
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Einschreiben mit Fachabitur

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Janne,

"Jedoch steht das weitere Ausbildungen noch geprüft werden können."

1) Die angesprochene Liste der Aus- bzw. Fortbildungen im Kontext der Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung enthält, wie Sie sehen können, fast nur Fortbildungsprüfungen und nur wenige Ausbildungen.

Ausbildungen wie z.B. die in der Liste aufgeführte dreijährige Ausbildung zum/zur Erzieher (Staatlich anerkannter) / Erzieherin (Staatlich anerkannte) stellen aufgrund der längeren Dauer und der daraus resultierenden Vergleichbarkeit mit einer Kombination von Ausbildung und anschließender Fortbildungsprüfung eine Ausnahme dar.

Eine reguläre zweijährige Berufsausbildung würde i.d.R. nicht in diese Kategorie fallen. Für Personen, die eine reguläre zweijährige Berufsausbildung absolviert haben, kommt daher i.d.R. nur die Option des Hochschulzugangs nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz infrage.

2) Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Ausbildung einen solchen Sonderfall darstellt und vergleichbar mit der Kombination einer zweijährigen Ausbildung und anschließender Fortbildungsprüfung ist, dann würde ich Sie bitten, uns über das Kontaktformular des Campus-Centers zu schreiben und eine Kopie Ihres Ausbildungszeugnisses im Kontaktformular hochzuladen.
Meine zuständigen Kolleg*innen würden sich Ihr Ausbildungszeugnis dann anschauen und Ihnen eine Rückmeldung geben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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