Liebe*r jannehmp,
1) "Ich habe nur die Fachhochschulreife, und somit kein NC jedoch eine zusätzlich abgeschlossene Ausbildung."
Um Unklarheiten zu vermeiden, möchte ich anmerken, dass ein solcher Zusammenhang zwischen der Art der Hochschulzugangsberechtigung und dem NC nicht besteht.
NC ("Numerus clausus") bezeichnet die Zulassungsbeschränkung, die für bestimmte Studiengänge gilt. Zulassungsbeschränkt sind diejenigen Studiengänge, für die eine Studienplatzkapazität festgelegt ist (siehe
Satzungen über die Zulassungshöchstzahlen) und für die daher ein
Auswahlverfahren durchgeführt werden muss, wenn die Anzahl der Bewerber*innen die Anzahl der Studienplätze überschreitet.
Welche
Art der Hochschulzugangsberechtigung bei einem/einer Bewerber*in vorhanden ist (Abitur, Meister, Studienabschluss usw.), ist also nicht relevant für die Frage, ob ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist oder nicht.
2) Mit der
Fachhochschulreife erfüllen Sie die Voraussetzungen für die folgenden zwei Studiengänge der Universität Hamburg:
Für alle anderen Studiengängen der Universität Hamburg stellt eine Fachhochschulreife keine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung dar.
3)
B.A. Medienwissenschaft
Da Ihre Fachhochschulreife keine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung für diesen Studiengang darstellt, müssten Sie sich bitte die beiden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte anschauen und prüfen Sie, ob diese für Sie infrage kommen bzw. welche Voraussetzungen Sie eventuell noch erfüllen müssten.
a) "Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung":
www.uni-hamburg.de/meister
Eine Liste aller Aus- bzw. Fortbildungen, die zum Studium an der Universität Hamburg berechtigen, finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf.
Sie müssten bitte selbstständig prüfen, ob Sie über eine der genannte Aus- bzw. Fortbildungen verfügen. Bitte beachten Sie auch, dass die veröffentlichte Liste nicht abschließend ist und weitere Aus- bzw. Fortbildungen von uns geprüft werden können.
b) Die zweite Möglichkeit des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte wäre der Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz:
https://www.uni-hamburg.de/38.
Alle Informationen (Voraussetzungen, Fristen usw.) zur Eingangsprüfung nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz, die zu einer fachgebundenen Hochschulreife führt, finden Sie auf der verlinkten Webseite.
Liebe Grüße
Thomas Walter