Ist zum einschreiben für den B.A. Bewegungswissenschaften der Rettungsschwimmerabzeichen bereits erforderlich, oder ist dies auch noch später nachzuweisen?
"Ist zum einschreiben für den B.A. Bewegungswissenschaften der Rettungsschwimmerabzeichen bereits erforderlich ..."
Der "Nachweis der Schwimm- und Rettungsfähigkeit (DRSA in Silber)" für den Studiengang B.A. Bewegungswissenschaft ist innerhalb der Immatrikulationsfrist bei der Einschreibung einzureichen. Eine Nachreichfrist ist für diesen Nachweis ist nicht vorgesehen.
da muss ich mal kurz nachfragen: sicher, dass der Nachweis schon bei der Einschreibung eingereicht werden muss? Meine, dass es im letzten Jahr noch eine Nachfrist dafür gab.
Kurse für den Rettungsschwimmer sind immer noch schwer zu buchen, vor allem kurzfristig.
Bezüglich der Eignungsprüfung: Kann eine bestandene Prüfung aus dem letzten Jahr vorgelegt werden oder muss diese neu gemacht werden?
Auch für die Kohorte zum Wintersemester 23/24 wird es für das DRSA wieder eine Nachreichfrist bis zum Ende des ersten Semesters geben.
Die Sporteignungsprüfung an der Universität Hamburg wird im Jahr 2023 ausgesetzt. Sie ist somit nicht mehr Bestandteil der Bewerbungsvoraussetzung für das Studium der Bewegungswissenschaft, sei es im grundständigen Bachelor oder im Lehramtsstudium: https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/e ... ommen.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg