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Anrechnung von Wartesemestern für Psychologie

Verfasst: Mo 5. Jun 2023, 11:14
von Arwa
Hallo,

ich habe letztes Jahr (2022) mein Abitur geschrieben und möchte mich nun für ein Psychologiestudium in Hamburg bewerben. Ich habe auf Uni-hamburg.de gelesen, dass man um seine Wartezeit anrechnen zu lassen, einen Antrag erstellen soll und nachweisen soll, dass man z.B. durch Krankheit gehindert wurde. Ich frage mich aber, ob die Wartezeit nicht automatisch nach Erwerb des Abiturs zählt und wie man es anrechnen kann. Wurde die Wartezeit für Psycholgie abgeschafft? Muss man durch einen Grund gehindert worden sein, damit es angerechnet wird?

Ich bitte um eine schnellstmögliche Antwort!
Vielen Dank

Liebe Grüße
Arwa Alkhatab

Re: Anrechnung von Wartesemestern für Psychologie

Verfasst: Di 6. Jun 2023, 16:33
von Campus-Center - BK
Hallo Arwa,

die Wartesemester werden automatisch durch Ihre Angabe in der Online-Bewerbung errechnet. Es werden alle Semester gezählt, die Sie seit der verwendeten Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Sie müssen nichts weiter tun.

siehe auch unter https://www.uni-hambur ... en-nc.html


Mit besten Grüßen,
BK