Parallelstudium

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KanniK
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Registriert: Mi 7. Jun 2023, 16:48

Bearbeitet Parallelstudium

Beitrag von KanniK »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Da mir die online nachlesbaren Informationen z.T. nicht gänzlich Aufschluss bzgl. meiner Situation geben, wende ich mich heute an Sie.

Folgendes ist mein Anliegen:
Momentan studiere ich im 4. Semester Gesundheitsmanagement im Fernstudium. Aktuell ist es dazu meine Absicht, mich zusätzlich für das WiSe 2023/24 für den Bachelor Psychologie zu bewerben. Idealerweise habe ich gehofft, die verbleibenden Semester des Fernstudiums noch beenden zu können, während ich (optimalerweise) einen Studienplatz für Psychologie bekommen habe.
Online konnte ich mich dahingehend belesen, dass ich im Fall einer Zulassung, allen übrigen Unterlagen einen zusätzlichen Antrag beifügen muss. Da das Fernstudium an einer anderen Hochschule ist, handelt es sich um ein Parallelstudium. Und ein solches ist an ihrer Universität nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Ist das soweit richtig?

Und: Sind die Gründe vom Abschluss des Studiums und dem bisher problemlosen Verlauf des bisherigen Studiums sowie die fachliche Ergänzung der beiden Fächer bzgl. meiner Zukunftsabsichten als Begründung hinreichend genug?

Ich würde mich sehr freuen, wenn sie mich auf eventuelle Fehler meiner bisherigen Recherche bzw. mögliche zukünftige Hürden aufmerksam machen würden. Vielen herzlichen Dank im Voraus!

Anika B.
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Campus-Center - BK
Beiträge: 5595
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Parallelstudium

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Annika,

ein Parallelstudium für die Dauer von ein Semester ist an der Uni Hamburg möglich. Hierfür müssen Sie keinen Antrag auf Doppelstudium stellen, geben lediglich bei der Immatrikulation ein Überschneidungssemester an.

Sollte der Abschluss Ihres Studium an der Fernhochschule über das erste Fachsemester an der Uni Hamburg hinausgehen, stellen Sie bitte im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung zusätzlich einen Antrag auf Doppelstudium, den Sie gesondert absenden. Reichen Sie für den Antrag eine selbst verfasste Begründung der Notwendigkeit eines Doppelstudiums und eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studien­gänge der Hochschulen.

Es muss eine nachvollziehbare Begründung für den Wunsch, die betreffenden Studiengänge parallel zu studieren, angegeben werden. Die Begründung kann z.B. wissenschaftlicher Art sein oder sich auf den angestrebten beruflichen Weg beziehen.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html

Mit besten Grüßen,
Bk
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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