Hallo,
Ich habe eine Frage für den Fall, dass man einen Masterstudiengangsplatz bekommt. Wenn ich diesen annehme und mich immatrikuliere dann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt mich doch für einen anderen Master entscheide (Fristen über Bescheide variieren ja), kann ich mich dann jederzeit vor Semesterstart exmatrikulieren und die Semestergebühren zurückerhalten?
Vielen Dank!
Hallo Rebecca,
für den Fall, dass Sie auf den Studienplatz an der Uni Hamburg nach erfolgter Immatrikulation wieder verzichten möchten, senden Sie uns bitte eine Verzichtserklärung vor dem 1. Oktober. Mit der Überweisung des Semesterbeitrags warten Sie am besten, bis Sie sicher sind, dass Sie an der Uni Hamburg auch studieren möchten. Für die endgültige Immatrikulation reicht es aus, den Beitrag Anfang/ Mitte Oktober zu überweisen. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... zicht.html
Mit besten Grüßen,
BK
für den Fall, dass Sie auf den Studienplatz an der Uni Hamburg nach erfolgter Immatrikulation wieder verzichten möchten, senden Sie uns bitte eine Verzichtserklärung vor dem 1. Oktober. Mit der Überweisung des Semesterbeitrags warten Sie am besten, bis Sie sicher sind, dass Sie an der Uni Hamburg auch studieren möchten. Für die endgültige Immatrikulation reicht es aus, den Beitrag Anfang/ Mitte Oktober zu überweisen. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... zicht.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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