[*]Hallo!
Seit diesem Jahr gilt ja im Auswahlverfahren für den Studiengang Psychologie, dass sowohl Notendurchschnitt als auch das Ergebnis eines Eignungtestes berücksichtigt werden. Ich frage mich, ob 100% der Plätze auf diese Weise vergeben werden, oder ob auch prozentuale Anteile über Bestnoten, Wartesemester oder soziale Dienste etc. vergeben werden (wie z. B. beim Auswahlverfahren für Humanmedizin)
LG Lea
Hallo Lea,
im Zulassungsverfahren der EU-Bewerber:innen für den Studiengang Psychologie werden die Note der Hochschulzugangsberechtigung zu 51 % und das Testergebnis der Eignungsprüfung zu 49 % für die Rangliste nach Leistung berücksichtigt. Gegenüber der 90 % der Studienplätze, die über die Rangliste nach Leistung vergeben werden, stehen 10 % der Plätze für die Rangliste nach Wartezeit zur Verfügung. Weitere Kriterien werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Mit besten Grüßen,
BK
im Zulassungsverfahren der EU-Bewerber:innen für den Studiengang Psychologie werden die Note der Hochschulzugangsberechtigung zu 51 % und das Testergebnis der Eignungsprüfung zu 49 % für die Rangliste nach Leistung berücksichtigt. Gegenüber der 90 % der Studienplätze, die über die Rangliste nach Leistung vergeben werden, stehen 10 % der Plätze für die Rangliste nach Wartezeit zur Verfügung. Weitere Kriterien werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg