Obligatorischer Auslandsaufenthalt für das Fach Englisch

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TheoA
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Bearbeitet Obligatorischer Auslandsaufenthalt für das Fach Englisch

Beitrag von TheoA »

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte im Wintersemester 2024/2025 von der Universität Oldenburg zur Universität Hamburg wechseln. Ich studiere die Fächer Anglistik und Geschichte auf Lehramt. Zuvor gab es keinen obligatorischen Auslandsaufenthalt für den Master in Anglistik, dies wurde nun geändert und es ist verpflichtend einen 3-monatigen Auslandsaufenthalt zu machen.
In der Beschreibung steht dies "Für Studierende, die ihr M.Ed.-Studium zum Wintersemester 2023/2024 und zum Wintersemester
2024/2025 aufnehmen, gilt eine Übergangsregel, die es erlaubt, den dreimonatigen
Auslandsaufenthalt bis zur Zulassung zum Abschlussmodul des M.Ed. nachzuweisen."

Bedeutet dies, ich kann mich bewerben für den Master an der Universität Hamburg und reiche meinen dreimonatigen Auslandsaufenthalt am Ende meines Masters nach?

Mit freundlichen Grüßen Theo A.
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Campus-Center - BK
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Re: Obligatorischer Auslandsaufenthalt für das Fach Englisch

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Theo,

laut Satzung können Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2023/2024 und zum Wintersemester 2024/ 2025 aufnehmen, den Nachweis bis zum Abschluss des
Studiums nachreichen.

siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -gw-49.pdf

Mit besten Grüßen,
BK
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