Guten Tag.
Ich möchte gerne zum nächsten Semester, zusätzlich zu meinem Studium der Rechtswissenschaften, noch ein Philosophiestudium, im Rahmen eines Doppelstudiums beginnen. Allerdings setzt das Philosophiestudium die Wahl eines Nebenfachs voraus. Ich habe jedoch gesehen, dass die Möglichkeit besteht, Rechtswissenschaften als Nebenfach zu wählen. Mir stellt sich nun die Frage, ob ich, wenn ich weiterhin Rechtswissenschaften als Erststudium studiere und als Nebenfach im Zweitstudium, ebenfalls Rechtswissenschaften wähle, ich mir die Leistungen aus dem Erststudium im Nebenfach anrechnen lassen kann. Oder ist das doppelte Anrechnen von Leistungen unzulässig?