Exmatrikulation nach dem 1. juristischen Staatsexamen

Antworten
lzserioes
Beiträge: 8
Registriert: Fr 12. Aug 2016, 18:50

Bearbeitet Exmatrikulation nach dem 1. juristischen Staatsexamen

Beitrag von lzserioes »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ende April habe ich die Klausuren des 1. juristischen Staatsexamens abgelegt. Die Noten werde ich Ende August erhalten. Sofern die Klausuren bestanden sind (*klopf auf Holz*), ist die mündliche Prüfung vsl. im September oder Anfang Oktober.

Bei Erhalt des Abschlusses, was ja unmittelbar nach der mündlichen Prüfung der Fall wäre, wird man automatisch exmatrikuliert, sobald der Universität der Abschluss übermittelt worden ist.
Wie lange braucht dies etwa, bis das Justizprüfungsamt die Universität informiert hat?
Erfolgt die Exmatrikulation umgehend (unter anteiliger Erstattung des Semesterbeitrags) oder zum Ende des laufenden Semesters?

Wie verhält es sich, wenn man den Verbesserungsversuch antritt? Denn dort hat man ja eigentlich bereits einen Abschluss.

Ich danke herzlich für die Auskunft!
Benutzeravatar
Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Exmatrikulation nach dem 1. juristischen Staatsexamen

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo lzserioes,

wenn Sie sich zum Wintersemester 23/24 durch Überweisung des Semesterbeitrags zurückmelden (oder wegen der mündlichen Prüfung auch müssen), werden Sie automatisch zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert, unabhängig davon, wann uns Ihr Abschluss gemeldet wird - in der Regel spät.

Wenn Sie sich nicht zum Wintersemester zurückmelden und aufgrund dessen wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert werden, können Sie uns für den Fall, dass Sie einen Verbesserungsversuch anstreben, eine E-Mail über das Kontaktformular für personenbezogene Anfragen schreiben, so dass Sie nach Eingang des Semesterbeitrags + 30 € Verspätergebühr wieder eingeschrieben werden können.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten