Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende April habe ich die Klausuren des 1. juristischen Staatsexamens abgelegt. Die Noten werde ich Ende August erhalten. Sofern die Klausuren bestanden sind (*klopf auf Holz*), ist die mündliche Prüfung vsl. im September oder Anfang Oktober.
Bei Erhalt des Abschlusses, was ja unmittelbar nach der mündlichen Prüfung der Fall wäre, wird man automatisch exmatrikuliert, sobald der Universität der Abschluss übermittelt worden ist.
Wie lange braucht dies etwa, bis das Justizprüfungsamt die Universität informiert hat?
Erfolgt die Exmatrikulation umgehend (unter anteiliger Erstattung des Semesterbeitrags) oder zum Ende des laufenden Semesters?
Wie verhält es sich, wenn man den Verbesserungsversuch antritt? Denn dort hat man ja eigentlich bereits einen Abschluss.
Ich danke herzlich für die Auskunft!