Bearbeitet Hochschulzugangsberechtigung
Guten Tag,

ich habe gerade die letzte Prüfung für meinen Bachelor in Technomathematik abgeschlossen. Ich möchte mich jetzt auf den Masterstudiengang Technomathematik bewerben. Ich bin aber unsicher was ich als meine Hochschulzugangsberechtigung nutzen soll, da ich meinen Bachelorabschluss noch nicht habe. Soll ich meine Feststellungsprüfungsergebnis vom Studienkolleg da ich es für mein Bachelor benutzt habe ? Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Phan Hoang Minh Nguyen
Re: Hochschulzugangsberechtigung
Hallo Phan Hoang Minh Nguyen,

Ihre HZB ist Ihre ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Die Note ergibt sich aus dem Mittelwert der Note der Feststellungsprüfung und der umgerechneten Note Ihrer ausländischen HZB. Wenn Sie diese Note nicht haben, rechnen Sie sich die Note der ausländischen HZB selber anhand der bayrischen Formel um, addieren diese mit der Note der Feststellungsprüfung und teilen das Ergebnis durch 2.

Bayrische Formel: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chner.html

Keine Sorge - die Note der HZB spielt im Zulassungsverfahren und als Auswahlkriterium beim Studiengang Technomathematik M.Sc. keine Rolle.

siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ematik.pdf

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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