Bearbeitet Anerkennung ausländischer Bildung/Deutschkenntnisse
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte mich an der Universität Hamburg für ein Zweitstudium in dem Bachelorstudiengang Ethnologie bewerben.
Da ich mich als internationale Studentin bewerbe, muss ich zuerst meine ausländische Bildung für die Bewerbung anerkennen lassen.

Ich bin aktuell Studentin im B.A.-Studiengang Kulturwissenschaften an der FernUniversität in Hagen. Meine Hochschulzugangsberechtigung (wie auch meine Deutschkenntnisse) wurden von der Universität in Hagen überprüft und ich wurde dort erfolgreich eingeschrieben.

Ich verfüge aber über keine Anerkennungsvermerke. Als Beweis habe ich nur meinen Studierendenausweis, Immatrikulationsnummer (und Bestätigungsbriefe von der Uni in Hagen). Meine Frage ist – muss ich trotzdem den Antrag für die Anerkennung meiner ausländischen Bildung stellen? Die Frist für die Anerkennung ist aber abgelaufen. Was könnte ich in dem Fall unternehmen?

Ich bedanke mich herzlich für eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen!
Re: Anerkennung ausländischer Bildung/Deutschkenntnisse
Hallo OlgaPro,

wenn auf Sie die unter "Erfolgreiches Studieren" aufgeführten Informationen zutreffen https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317163 und Ihnen die FernUni Hagen dies bestätigt, haben Sie damit eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den gleichen Studiengang oder einen Studiengang derselben Fachrichtung an einer Hamburger Hochschule.

Es gilt jedoch:

Mit dieser Art der Hochschulzugangsberechtigung ist ausschließlich eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs möglich. Eine Bewerbung ins erste Fachsemester ist folglich ausgeschlossen.
Die FernUni Hagen kann Ihnen ebenfalls ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 bestätigen. Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930438

Die Bescheinigung einer deutschen Hochschule, dass an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert wurde (diese Regelung gilt nicht für internationale Gaststudierende mit zeitlich befristetem Studierendenstatus).
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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