Liebes Team,
mich interessiert, ob die folgende Situation Aussicht auf Anerkennung als wichtiger Grund für eine Beurlaubung im Master hat:
Ich studiere im Master Philosophie, promoviere aber gleichzeitig an einer anderen Hochschule. Nun möchte ich mich, um meine Lebenshaltungskosten decken zu können, auf ein Promotionsstipendium bewerben. Mit einem solchen Stipendium ist es aber nicht vereinbar, Leistungen im Philosophiemaster zu erbringen. Könnte ich für die Zeit, in der ich ein Promotionstipendium beziehe, (wahrscheinlich) beurlaubt werden?
Vielen Dank!
Hallo k.lemken@posteo.de,
ein Stipendium ist kein ausreichender Grund für eine Beurlaubung. Gründe wären bspw. eine Erkrankung, die Betreuung/ Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen, eine Studienaufenthalt an in- und ausländischen Hochschulen oder auch ein Praktikum.
Ausführliche Informationen zur Beurlaubung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html
Mit besten Grüßen,
BK
ein Stipendium ist kein ausreichender Grund für eine Beurlaubung. Gründe wären bspw. eine Erkrankung, die Betreuung/ Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen, eine Studienaufenthalt an in- und ausländischen Hochschulen oder auch ein Praktikum.
Ausführliche Informationen zur Beurlaubung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html
Mit besten Grüßen,
BK
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Campus-Center
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