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Nachreichfrist Anrechnung LPA

Verfasst: Mo 27. Jun 2016, 16:34
von caro_weiler
Hallo,
ich würde mich gerne für das 5. Fachsemester Medizin bewerben. Leider werde ich den Anrechnungsbescheid vom LPA erst Anfang August erhalten. Ist es möglich, den später nachzureichen? Wenn ja, welche Frist gilt hier?

Re: Nachreichfrist Anrechnung LPA

Verfasst: Mo 27. Jun 2016, 18:50
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo caro_weiler,

Sie können den Anrechnungsbescheid nachreichen. Die Nachreichfrist für den Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamts ist im Falle einer Bewerbung für das Wintersemester der 15.09..

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Nachreichfrist Anrechnung LPA

Verfasst: Mo 27. Jun 2016, 21:37
von caro_weiler
Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Ich habe nun gesehen, dass die Bescheide bereits am 17.8. veröffentlicht werden. Werden dann nur die bis zu dem Zeitpunkt eingegangenen vollständigen Bewerbungen (also inklusive der Anrechnungsbescheide der LPAs) oder alle Bewerbungen berücksichtigt, sodass ein Nachreichen selbst nach erhalt des Studienplatzes möglich ist?

Mit freundlichen Grüßen

Re: Nachreichfrist Anrechnung LPA

Verfasst: Di 28. Jun 2016, 18:39
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo caro_weiler,

Der 17.08.2016 ist der Termin, an dem die Bescheide für die Masterstudiengänge veröffentlicht werden. Für Bewerbungen für das Hauptstudium Medizin erfolgt die Veröffentlichung der Bescheide frühestens ab Ende Oktober 2016.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling