Guten Tag,
wegen einer neuer Anstellung an der UHH als SHK muss ich bis spätestens Mitte August meine Immatrikulationsbescheinigung für das Wise 23/24 vorlegen. Die Rückmeldefrist hat aber noch nicht begonnen. Ist es möglich, den Semesterbeitrag vorzeitig zu zahlen? Bzw. wann ist mit der neuen Rückmeldefrist und dem Eintreffen meiner Immatrikulationsbescheinigung zu rechnen, wenn ich den Semesterbeitrag unverzüglich bezahle?
Vielen Dank und beste Grüße
Liebe SSobhe,
"Ist es möglich, den Semesterbeitrag vorzeitig zu zahlen?"
Nein. Sie können den Semesterbeitrag erst dann überweisen, wenn Sie Ihren Beitragsbescheid in Ihrem STiNE-Account erhalten haben, d.h. wenn die Rückmeldephase für das Wintersemester 2023/24 begonnen hat.
Die Beitragsbescheide für das Wintersemester 2023/24 werden allen Studierenden der Universität Hamburg in ein paar Wochen in STiNE zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie den Semesterbeitrag zeitnah nach dem Erhalt des Beitragsbescheids überweisen, dann erhalten Sie die Semesterbescheinigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Liebe Grüße
Thomas Walter
"Ist es möglich, den Semesterbeitrag vorzeitig zu zahlen?"
Nein. Sie können den Semesterbeitrag erst dann überweisen, wenn Sie Ihren Beitragsbescheid in Ihrem STiNE-Account erhalten haben, d.h. wenn die Rückmeldephase für das Wintersemester 2023/24 begonnen hat.
Die Beitragsbescheide für das Wintersemester 2023/24 werden allen Studierenden der Universität Hamburg in ein paar Wochen in STiNE zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie den Semesterbeitrag zeitnah nach dem Erhalt des Beitragsbescheids überweisen, dann erhalten Sie die Semesterbescheinigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Liebe Grüße
Thomas Walter