Lieber Ratsuchender,
wenn Ihnen Ihre bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen aus den Niederlanden vom zuständigen Landesprüfungsamt für Heilberufe als Erste Abschnittsprüfung (Physikum) anerkannt werden, können Sie sich in den zweiten Studienabschnitt des Studienganges Medizin an der Universität Hamburg bewerben (eine Bewerbung in ein höheres vorklinisches Fachsemester der Medizin ist an der Universität Hamburg grundsätzlich nicht möglich). Mehr zu diesem Verfahren finden Sie in dem folgenden PDF-Dokument:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... edizin.pdf
Beachten Sie dort bitte insbesondere den Abschnitt „Sonderfall: Studium im Ausland“.
Wenn Sie auch Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen Sie darüber hinaus auch die Anerkennung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter:
http://www.uni-hamburg.de/ib
Für die Bewerbung in den zweiten Studienabschnitt des Studienganges Medizin stehen an der Universität Hamburg leider nicht grundsätzlich zu jedem Semester freie Studienplätze zur Verfügung. Ob es zu einem bestimmten Semester ein Zulassungsverfahren gibt, erfahren Sie verbindlich für ein Wintersemester ab dem 1. Juni und für ein Sommersemester ab dem 1. Dezember in den dann aktualisierten „Bewerbungsinformationen für die Online-Bewerbung“:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... erbung.pdf
Nähere Informationen zum Modellstudiengang Medizin der Universität Hamburg, der mit einem Staatsexamen abgeschlossen wird, finden Sie über unseren Online-Studienführer:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... 1028719053
Herzliche Grüße
Ihr Team Studienberatung