Lehramt an berufsbildenden Schulen

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Maryambeh
Beiträge: 2
Registriert: Mo 31. Jul 2023, 16:11

Bearbeitet Lehramt an berufsbildenden Schulen

Beitrag von Maryambeh »

Hallo, ich bin eine Zahnmedizinische Prophylaxe Assistentin und bin interessiert, Lehramt an berufsbildenden Schulen zu studieren. Mir fehlen leider diverse Informationen und würde mich freuen, wenn jemand die gesammelten Erfahrungen mit mir teilen würde.
Ich habe eine Fachabitur, allerdings nicht aus Deutschland! Seit 2017 ausgelernt und daher fühle ich vermutlich die Voraussetzungen des Studienganges.
Hat jemand eine Idee, wie ich mich orientieren könnte?

LG
Maryam
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Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Lehramt an berufsbildenden Schulen

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Maryam,

mit der Fortbildung zur Zahnmedizinische Prophylaxe Assistentin haben Sie eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 37 für jeden Studiengang Ihrer Wahl erworben.

Informationen hierzu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html.

Für die Bewerbung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen benötigen Sie zusätzlich den Nachweis einer staatlich anerkannten Ausbildung. Haben Sie diese in Deutschland absolviert?
Fragen zur Anerkennung von Ausbildungen im Zusammenhang mit dem Lehramtsstudium stellen Sie am besten direkt beim ZPLA unter https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisa ... ntakt.html

Erste Informationen zum betreffenden Lehramtsstudiengang finden Sie unter https://www.lehramt.uni-hamburg.de/stud ... l#12287277

Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne noch mal.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Maryambeh
Beiträge: 2
Registriert: Mo 31. Jul 2023, 16:11

Re: Lehramt an berufsbildenden Schulen

Beitrag von Maryambeh »

Guten Tag, ich freue mich auf die Rückmeldung, zu der Frage, ob ich die Ausbildung in Deutschland absolviert habe, JA. ich habe die Ausbildung zur ZFA 2017 erfolgreich abgeschlossen, dazu folgte noch Paar Fortbildung und anschließend die Weiterbildung zur Zahnmedizinische Prophylaxe Assistentin. und nehme jetzt damit an, dass ich keine Anerkennung der Ausbildung benötige, oder?


LG
Maryam Behboodi
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