Moin moin,
ich befinde mich aktuell im 6. Fachsemester des Masterstudiengangs ‘Mathematical Physics’. Leider sieht es so aus, als bräuchte ich aber noch 3 Semester, bis ich fertig bin. Deshalb hätte ich da ein paar kleine Fragen:
Gibt es aktuell eine Regelung, die eine maximale Studienlänge vorschreibt und für mich relevant werden könnte?
Spielen die wegen der Coronapandemie angepassten ‘individuellen Regelstudienzeiten’ da auch noch eine Rolle?
Und muss ich mich jetzt demnächst um ein Studienfachberatungsgespräch bemühen?
Vielen Dank für ihre Mühen und Zeit!
Kasallek
Hallo Kasallek,
es gibt für Studierende grundsätzlich keine prüfungsrechtliche Verpflichtung, das Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen. Die Regelstudienzeit stellt von Seiten der Hochschule keine Vorgabe an die Studierenden dar, sondern ist vielmehr eine Vorgabe an die Universität, die besagt, dass Studiengänge und Curricula so gestaltet sein müssen, dass es Studierenden möglich ist, den Studiengang in der Regelstudienzeit abzuschließen (vgl. § 53 Absatz 2 Hamburgisches Hochschulgesetz).
https://www.hamburg.de/contentblob/4351 ... /hmbhg.pdf
Sie können also ohne Sorgen weiterstudieren. Sollten Sie allerdings eine Einladung zu einer Studienfachberatung vom Studienbüro erhalten, müssen Sie diese auch wahrnehmen. Sie dient nur als Hilfestellung für einen erfolgreichen Studienabschluss.
Mit besten Grüßen,
BK
es gibt für Studierende grundsätzlich keine prüfungsrechtliche Verpflichtung, das Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen. Die Regelstudienzeit stellt von Seiten der Hochschule keine Vorgabe an die Studierenden dar, sondern ist vielmehr eine Vorgabe an die Universität, die besagt, dass Studiengänge und Curricula so gestaltet sein müssen, dass es Studierenden möglich ist, den Studiengang in der Regelstudienzeit abzuschließen (vgl. § 53 Absatz 2 Hamburgisches Hochschulgesetz).
https://www.hamburg.de/contentblob/4351 ... /hmbhg.pdf
Sie können also ohne Sorgen weiterstudieren. Sollten Sie allerdings eine Einladung zu einer Studienfachberatung vom Studienbüro erhalten, müssen Sie diese auch wahrnehmen. Sie dient nur als Hilfestellung für einen erfolgreichen Studienabschluss.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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