Bearbeitet Zweitstudium
Hallo, ich habe eine Frage zu einer Information, die ich auf der Webite gefunden habe:

"Kein Antrag auf ein Doppelstudium ist erforderlich, wenn sich Ihr aktuelles Studium in der Abschlussphase befindet und gleichzeitig ein anschließendes Studium aufgenommen werden soll.

Diese kurzfristige Überscheidung zweier Studiengänge ist im Rahmen der Immatrikulation direkt im Online-Immatrikulationsantrag für den neuen Studiengang anzugeben.
"

1. Wie groß darf dieses Zeitfenster maximal sein um als "kurzfristige Überschneidung" zu gelten?

2. Gilt ein solcher Antrag dann trotzdem als Zweitstudium, obwohl ich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Abschluss besitze?

3. Auf der Website heißt es weiter, "im Hamburger Zulassungsverfahren gelten für Erst- und Zweitstudienbewerber*innen die gleichen Auswahlkriterien." Bedeutet dies, dass anders als an anderen Unis, ich mich als Zweitstudienbewerber dennoch im Wettbewerb mit den Erststudienbewerber*innen um die gesamte verfügbare Kapazität der Studienplätze befinde? Denn überall sonst lese ich stets, dass für Zweitstudienbewerber nur 3% der Plätze zur Verfügung stehen und man eine gute Begründung benötigt. Ist dies in Hamburg nicht der Fall? Habe ich also somit keine Nachteile wenn ich mein erstes Studium erst beende und dann erst ein weiteres aufnehme (anstatt eines Doppelstudiums)?
Re: Zweitstudium
Hallo Nick92,

1) Eine Überschneidung ist maximal für ein Semester möglich. Beispiel: Sie studieren einen Bachelor an einer anderen Hochschule und befinden sich in der Abschlussphase. Sie können diesen Bachelor während des ersten Fachsemesters an der Uni Hamburg abschließen. Dieses Überschneidungssemester geben Sie im Rahmen der Immatrikulation an.

2) Nein, wenn Sie das Erststudium noch nicht abgeschlossen haben, gilt dieses nicht als Zweitstudium. Relevant ist dieses allerdings nur bei einer Bewerbung für einen Studiengang, der im bundesweiten Zulassungsverfahren über Hochschulstar.de vergeben wird wie bspw. Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie. Hier werden 3 % der Studienplätze für Zweitstudium-Bewerber:innen reserviert.

3) Im Hamburger Zulassungsverfahren spielt es keine Rolle, ob Sie der ersten Studiengag bereits abgeschlossen haben oder nicht. Alle Bewerber:innen konkurrieren um die Studienplätze mit der Note der Hochschulzugangsberechtigung/ Wartezeit (minus Studienzeiten)

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Zweitstudium
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Alle Bewerber:innen konkurrieren um die Studienplätze mit der Note der Hochschulzugangsberechtigung/ Wartezeit (minus Studienzeiten)
Was genau bedeutet "(minus Studienzeiten)"? Meinen Sie damit lediglich, dass die Anrechnung von Wartesemestern während Immutrikulation logischerweise pausiert wird?

Oder wird die Zahl der Semster, die ich mein Erststudium studiert habe, von meinen Wartesemestern abgezogen?

Bleibt die Zahl der Semester, die vor Studienantritt erreicht sind, nach Abschluss des Erststudiums erhalten und wird auch für die Bewerbung zum Zweitstudium berücksichtigt?
Re: Zweitstudium
Hallo Nick92,

Studienzeiten an einer deutschen Hochschule sind keine Wartesemester. Als Wartesemester werden nur die Zeiten gezählt, in denen Sie nicht immatrikuliert waren. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 0bekommen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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