Hallo,
nächstes Semester werde ich im Ausland verbringen und habe dafür ein Urlaubssemester beantragt.
In der Bestätigung steht nun folgendes:
"Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Eine Beurlaubung schließt den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen aus, dies bezieht sich jedoch nicht auf bereits begonnene Prüfungen und Abschlussprüfungen, die auch im Falle einer Beurlaubung erbracht werden können. Anmeldungen zu Veranstaltungen, Modulangeboten und Prüfungen, die vor der Genehmigung der Beurlaubung für das beurlaubte Semester erfolgten, werden storniert."
Bezieht sich das nur auf Studien- und Prüfungsleistungen an der Uni Hamburg oder bedeutet das, dass ich mir auch Kurse, die ich im Ausland belege nicht anrechnen lassen kann?
MfG
Liebe Studentin,
Dieser Passus bezieht sich in der Tat nur auf das Ablegen von Studien- und Prüfungsleistungen an der Uni Hamburg, z.B. wenn Sie sich aus Krankheitsgründen beurlauben lassen. Wenn der Grund für Ihre Beurlaubung ein Auslandssemester ist, können Sie selbstverständlich an der ausländischen Hochschule Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und sich diese später bei Gleichwertigkeit mit Leistungen, die in Ihrem Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind, anrechnen lassen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Dieser Passus bezieht sich in der Tat nur auf das Ablegen von Studien- und Prüfungsleistungen an der Uni Hamburg, z.B. wenn Sie sich aus Krankheitsgründen beurlauben lassen. Wenn der Grund für Ihre Beurlaubung ein Auslandssemester ist, können Sie selbstverständlich an der ausländischen Hochschule Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und sich diese später bei Gleichwertigkeit mit Leistungen, die in Ihrem Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind, anrechnen lassen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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