
Ich versuche mich gerade als Erstsemester zu immatrikulieren, wofür ja das Hochladen einer Hochschulzugangsberechtigung nötig ist. Die Frist endet am 14.08. und ich bin bis zu 18.08. im Urlaub. Auf meinem Laptop, den ich dabei habe, habe ich nur eine beglaubigte Kopie meines Abiturs, mein Orginalzeugnis liegt bei mir zuhause. Reicht es, wenn ich meine beglaubigte Kopie als Hochschulzugangsberechtigung für die Immatrikulation abgebe?
Schonmal vielen Dank,
Marlene
