Guten Tag,
Ich habe heute, am 10.08. ein Zulassungsangebot für Politikwissenschaften erhalten, welches ich annehmen möchte, sofern ich nicht noch bei Rechtswissenschaften in Hamburg angenommen werde.
Bei der Checkliste zur Immatrikulation steht geschrieben, "dass Sie sich nach Erhalt des Zulassungsbescheids innerhalb einer Frist von 7 Tagen immatrikulieren müssen".
Ist der Zulassungs"bescheid" dasselbe wie das Zulassungsangebot? Wenn ja, müsste ich bis zum 17.08. das Politikwissenschafts-Angebot annehmen, und am 18. würde es tatsächlich verfallen? Ansonsten würde ich es gerne abwarten bis zum Ende der Frist des dynamischen Verfahrens des DOSV, welches ja noch ein paar Tage länger andauert. Danke für die Auskunft!
Mit freundlichen Grüßen
Lukas
Hallo Lukas,
ein Zulassungsangebot ist nicht das gleiche wie ein Zulassungsbescheid. Je nach Ihrer Priorisierung kann ein Zulassungsangebot sofort in eine Zulassung umgewandelt werden oder spätestens zum Koordinierungsabschluss, wenn für eine höher priorisierte Bewerbung wie in Ihrem Fall für den Studiengang Rechtswissenschaft keine Zulassung erfolgen kann.
Für Ihre Bewerbung für den Studiengang Politikwissenschaft liegt momentan ein Zulassungsangebot vor, welches Sie durch aktive Annahme in eine Zulassung umwandeln können. Das bedeutet, dass Sie momentan noch nicht zugelassen sind und folglich auch keinen Zulassungsbescheid erhalten können. Da Sie lieber Rechtswissenschaften studieren möchten, sollten Sie bis zum Abschluss des Koordinierungsverfahrens warten, ob nicht doch noch eine Zulassung für Ihre erste Priorität erfolgt.
Am besten lesen Sie sich nochmal die Informationen zu den Koordinierungsregeln und zum Ablauf des DoSV durch: https://www.uni-hamburg.de/dosv.
In den DoSV-FAQ werden die häufigsten Fragen zum DoSV bereits beantwortet: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -dosv.html.
Die Immatrikulationsfrist von 7 Tagen beginnt erst nach Zustellung des Zulassungsbescheid in Ihrem STiNE-Account.
Mit besten Grüßen,
BK
ein Zulassungsangebot ist nicht das gleiche wie ein Zulassungsbescheid. Je nach Ihrer Priorisierung kann ein Zulassungsangebot sofort in eine Zulassung umgewandelt werden oder spätestens zum Koordinierungsabschluss, wenn für eine höher priorisierte Bewerbung wie in Ihrem Fall für den Studiengang Rechtswissenschaft keine Zulassung erfolgen kann.
Für Ihre Bewerbung für den Studiengang Politikwissenschaft liegt momentan ein Zulassungsangebot vor, welches Sie durch aktive Annahme in eine Zulassung umwandeln können. Das bedeutet, dass Sie momentan noch nicht zugelassen sind und folglich auch keinen Zulassungsbescheid erhalten können. Da Sie lieber Rechtswissenschaften studieren möchten, sollten Sie bis zum Abschluss des Koordinierungsverfahrens warten, ob nicht doch noch eine Zulassung für Ihre erste Priorität erfolgt.
Am besten lesen Sie sich nochmal die Informationen zu den Koordinierungsregeln und zum Ablauf des DoSV durch: https://www.uni-hamburg.de/dosv.
In den DoSV-FAQ werden die häufigsten Fragen zum DoSV bereits beantwortet: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -dosv.html.
Die Immatrikulationsfrist von 7 Tagen beginnt erst nach Zustellung des Zulassungsbescheid in Ihrem STiNE-Account.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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