Fragen zum Doppelstudium, Parallelstudium und Beurlaubung

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BTelnumero10
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Registriert: Sa 12. Aug 2023, 15:18

Bearbeitet Fragen zum Doppelstudium, Parallelstudium und Beurlaubung

Beitrag von BTelnumero10 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Burak Türkmen, ich bin 25 Jahre alt und wohne in Köln. Aktuell studiere ich im 2. Semester Psychologie B.Sc. an der Universität Bonn. Davor habe ich eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger abgeschlossen und arbeite nun seit 3 Jahren als examinierter Krankenpfleger. Ich werde am HAM-Nat und HAM-SJT teilnehmen, um meine Chancen für ein Medizinstudienplatz in Hamburg zu erhöhen.

Kurz vor Abschluss des Psychologiebachelorstudiums im Jahr 2025 möchte ich mich für ein Medizinstudium an der Universität Hamburg bewerben, da mich sowohl die Tätigkeit als Psychologe und Mediziner sehr interessiert. Ich würde die Bewerbung fürs Medizinstudium vor Abgabe des Bachelorarbeit abschicken, um noch als Erststudienbewerber zu gelten, damit ich die beiden Tests bei der Bewerbung als Erststudienbewerber nutzen kann und ich nicht in die Zweitstudiumquote falle.

Nun ist meine Frage, ob mein folgendes Vorhaben möglich ist. Ich möchte gerne auch den Master Psychologie parallel zu einem Medizinstudium an der Universität Hamburg studieren. Mir ist die Doppelbelastung bewusst, jedoch möchte ich meinen Wunsch dennoch erfüllen. Ich habe bereits zum Beispiel von den Studienberatungen der Universitäten in Köln und Bonn erfahren, dass es in NRW nicht möglich ist, den Master in Psychologie aufgrund der Zulassungsbeschränkung in beiden Fächern parallel zum Medizinstudium zu studieren. Sie sagten Folgendes:

Zitat: „Es ist in Nordrhein-Westfalen nicht möglich, in zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen gleichzeitig eingeschrieben zu sein.
Die Regelung, dass man nicht in zwei Zulassungsbeschränkten Studiengängen parallel eingeschrieben sein kann, regelt das Hochschulgesetz NRW. Hier heißt es in § 48, Artikel 2: „Eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber kann für mehrere Studiengänge, für die eine Zulassungsbeschränkung mit Auswahlverfahren besteht, durch das Studienbewerberinnen und Studienbewerber vom Erststudium ausgeschlossen werden, nur eingeschrieben werden, wenn dies wegen einer für den berufsqualifizierenden Abschluss vorgeschriebenen Studiengangkombination erforderlich ist.““

Daher studiere ich erstmal nur den Bachelor of Science in Psychologie an der Universität Bonn.
Wie sieht es denn aber bei einer Bewerbung in Hamburg aus? Könnte ich denn sowohl im Master Psychologie als auch parallel im Medizinstudiengang an der Universität Hamburg eingeschrieben sein, also als Doppelstudium?

Dann ergibt sich noch eine weitere Frage.
Angenommen, ich würde mich noch als Erststudienbewerber für Humanmedizin in Hamburg zum WS 25/26 bewerben, also meine Bachelorarbeit in Psychologie nach der Bewerbungsfrist am 31.5.2025 abgeben und mich zum 30.9.2025 ordnungsgemäß aus dem Psychologiebachelor in Bonn exmatrikulieren, damit ich mich zum 1.10.2025 ordnungsgemäß an der Uni Hamburg in Humanmedizin einschreiben kann:

Wäre es denn möglich, dass ich mich z.B. nach 1 oder 2 absolvierten Semestern in Humanmedizin an der Uni Hamburg für die Dauer eines Psychologiemasters im Ausland, z.B. für einen Master Psychologie in Österreich oder in den Niederlanden vom Medizinstudium an der Uni Hamburg beurlauben lassen kann? Das wären ja nämlich 4 Semester.

Auf Ihrer Website werden folgende Gründe für Beurlaubungen genannt:

''-eine Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt
-die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
-ein Studienaufenthalt an in- und ausländischen Hochschulen
-ein Praktikum
-in Studiengängen ohne studienbegleitendes Prüfungssystem zur unmittelbaren Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung für ein Semester (d.h. gilt NICHT für Bachelor- und Masterstudiengänge)
Der Bescheid zur Genehmigung Ihrer Beurlaubung steht Ihnen nach der Entscheidung in Ihrem STiNE-Account unter "Dokumente" zur Verfügung. Ablehnende Bescheide werden per Post versendet.
Eine Beurlaubung erfolgt im Regelfall semesterweise, der Antrag kann aber auch für mehrere Semester in Folge gestellt werden, sofern aus den Nachweisen eine längere Dauer des Beurlaubungsgrundes hervorgeht. In den Fällen der Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren bzw. eines pflegebedürftigen Angehörigen ist eine Beurlaubung bis zur Dauer von drei Jahren möglich.''

Würde ein Masterstudium in einem anderen Studienfach an einer Universität im Ausland als Grund für die Beurlaubung des Medizinstudiums an der Uni Hamburg zählen?

Wenn es nicht der Fall ist: Wäre es denn erlaubt, dass ich nach 1 oder 2 absolvierten Semestern in Humanmedizin an der Uni Hamburg auch ohne Beurlaubung 2 Jahre im Ausland studieren darf und dann das Medizinstudium in Hamburg fortsetzen kann, wenn ich keine Beurlaubung erhalte?

Ich würde dann 2 Jahre lang keine Module in Hamburg belegen. Würde ich dann exmatrikuliert werden?

Dann habe ich noch eine weitere Frage.
Wie ich verstanden habe, darf man laut NRW-Recht nicht an zwei deutschen Hochschulen parallel als Ersthörer eingeschrieben sein. Es spielt daher keine Rolle, ob die andere Hochschule nicht in NRW liegt.
Lediglich eine Zweithörerschaft an einer anderen deutschen Hochschule wäre parallel möglich.
Wie würde das mit dem Parallelstudium in Hamburg aussehen? Könnte ich einen der beiden Studiengänge, also entweder den Master Psychologie oder eben Medizin an der Universität Hamburg studieren und parallel dazu den jeweils anderen Studiengang an einer anderen Hochschule (die nicht in NRW liegt, denn da hab ich ja erfahren, dass es nicht möglich ist)?

Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Burak Türkmen
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Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Fragen zum Doppelstudium, Parallelstudium und Beurlaubung

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Burak,

...

Daher studiere ich erstmal nur den Bachelor of Science in Psychologie an der Universität Bonn.
Wie sieht es denn aber bei einer Bewerbung in Hamburg aus? Könnte ich denn sowohl im Master Psychologie als auch parallel im Medizinstudiengang an der Universität Hamburg eingeschrieben sein, also als Doppelstudium?


Ja, das ist möglich, sofern Sie von beiden Lehreinheiten eine Bescheinigung über die parallele Durchführbarkeit der Studiengänge erhalten. Zudem müssen Sie eine nachvollziehbare Begründung für den Wunsch, die betreffenden Studiengänge parallel zu studieren, angeben. Die Begründung kann z.B. wissenschaftlicher Art sein oder sich auf den angestrebten beruflichen Weg beziehen.
Die Beantragung eines Doppelstudiums zweier grundständiger Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) in das jeweils erste Fachsemester hingegen ist an der Uni Hamburg nicht möglich.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html

...

Würde ein Masterstudium in einem anderen Studienfach an einer Universität im Ausland als Grund für die Beurlaubung des Medizinstudiums an der Uni Hamburg zählen?

Wenn es nicht der Fall ist: Wäre es denn erlaubt, dass ich nach 1 oder 2 absolvierten Semestern in Humanmedizin an der Uni Hamburg auch ohne Beurlaubung 2 Jahre im Ausland studieren darf und dann das Medizinstudium in Hamburg fortsetzen kann, wenn ich keine Beurlaubung erhalte?

Ich würde dann 2 Jahre lang keine Module in Hamburg belegen. Würde ich dann exmatrikuliert werden?


Der Urlaubsantrag kann erst zum Zeitpunkt der Beantragung geprüft werden. Studienbezogene Auslandsaufenthalte sind hier eigentlich für andere Zwecke gedacht und bezogen auf das Studium, in dem Sie an der Uni Hamburg immatrikuliert sind.
Wenn die Beurlaubung nicht bewilligt wird, werden Sie nicht exmatrikuliert, sofern Sie weiterhin den Semesterbeitrag überweisen. Was dieser Auslandsaufenthalt studienorganisatorisch für das Medizinstudium bedeutet, müssten Sie mit dem Studienbüro (Studienfachberatung) am UKE klären.


Dann habe ich noch eine weitere Frage.
Wie ich verstanden habe, darf man laut NRW-Recht nicht an zwei deutschen Hochschulen parallel als Ersthörer eingeschrieben sein. Es spielt daher keine Rolle, ob die andere Hochschule nicht in NRW liegt.
Lediglich eine Zweithörerschaft an einer anderen deutschen Hochschule wäre parallel möglich.
Wie würde das mit dem Parallelstudium in Hamburg aussehen? Könnte ich einen der beiden Studiengänge, also entweder den Master Psychologie oder eben Medizin an der Universität Hamburg studieren und parallel dazu den jeweils anderen Studiengang an einer anderen Hochschule (die nicht in NRW liegt, denn da hab ich ja erfahren, dass es nicht möglich ist)?


Auch bei einem parallelen Studium an zwei Hochschulen ist ein Antrag auf Doppelstudium zu stellen.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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