Hallo,
ich habe heute den Zulassungsbescheid erhalten und mich mit der gesetzlichen Krankenkasse in Bezug auf die Befreiung der Versicherungspflicht in Verbindung gesetzt. Muss die elektronische Meldung von der Krankenkasse auch in der Frist bis zum 23.08 erfolgen, damit man seine Semesterunterlagen erhält? Auf einer anderen Seite stand, dass man bis zu drei Monate nach Semesterbeginn Zeit hat. Welche Zeitangabe ist nun die Richtige?
Ich bin momentan noch in der CAU Kiel eingeschrieben. Darf ich dort bis zum 30.09 eingeschrieben sein, da ich eigentlich noch eine Hausarbeit abgeben wollen würde, oder muss ich mich jetzt exmatrikulieren?
Mit freundlichen Grüßen
Merle Buhs