undzwar wie kann man sich anmelden für das Nachrückverfahren/Restplatz bei einem grundständigen Studiengang ?
Wenn man schon in einem Studiengang eingeschrieben ist und ein Unterrichtsfach im Restplatzverfahren angeboten ist kann man sich dafür dann bewerben und einfach sein Unterrichtsfach tauschen bei Lehramt wenn man dann zugelassen wird?
wenn Sie eine Ablehnung aus Kapazitätsgründen erhalten haben, nimmt Ihre Bewerbung automatisch am Nachrückenverfahren teil. Sie müssen hierfür nichts weiter tun (Ausnahme sind hier die DoSV-Studiengänge). Die Nachrückverfahren starten am 11. September für die Nicht-DoSV-Studiengänge. Sie sollten deshalb zu dieser Zeit regelmäßig in Ihren Account schauen.
Sollte es trotz dessen nicht zu einer Zulassung führen, ist eine erneute Bewerbung auch über das Restplatzverfahren zu Beginn des Semesters möglich, sofern der Lehramtsstudiengang und das gewünschte Unterrichtsfach angeboten werden.
Mit besten Grüßen
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg