Sehr geehrte Damen und Herren,
online konnte ich einsehen, dass ich zur Immatrikulation in den Master Erziehungs- und Bildungswissenschaften innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheides nur mein Bachelorzeugnis hochladen muss. Ist das so korrekt oder gibt es weitere Dokumente, die innerhalb dieser Frist eingereicht werden müssen?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Magdalena Gaevert
Hallo Magdalena,
wenn Sie das Zeugnis bereits haben, können Sie dieses im Rahmen der Immatrikulation hochladen, ansonsten kann das Zeugnis auch innerhalb des ersten Fachsemesters nachgereicht werden. Bei einem Bachelorabschluss aus dem Ausland müsste zudem ein Deutschnachweis eingereicht werden. Das Einreichen des Deutschnachweises ist zwingend erforderlich, damit eine Immatrikulation erfolgen kann.
Die Checklisten für die Masterstudiengänge zu den einzureichenden Unterlagen werden in Kürze aktualisiert. Hier zur Orientierung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Mit besten Grüßen,
BK
wenn Sie das Zeugnis bereits haben, können Sie dieses im Rahmen der Immatrikulation hochladen, ansonsten kann das Zeugnis auch innerhalb des ersten Fachsemesters nachgereicht werden. Bei einem Bachelorabschluss aus dem Ausland müsste zudem ein Deutschnachweis eingereicht werden. Das Einreichen des Deutschnachweises ist zwingend erforderlich, damit eine Immatrikulation erfolgen kann.
Die Checklisten für die Masterstudiengänge zu den einzureichenden Unterlagen werden in Kürze aktualisiert. Hier zur Orientierung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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