Guten Morgen!
Erfreulicherweise bin ich zum Wintersemester für einen Studiengang mit Nebenfach Spanisch zugelassen und muss Spanischkenntnisse nachweisen.
Auf der Seite https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html steht, dass Bildungsabschlüsse aus spanischsprachigen Ländern als Nachweis gelten. Heißt das, dass meine übersetzte mexikanische Hochschulreife als Nachweis gilt?
Vielen Dank!
Mit vielen Grüßen
Nemrod Martínez