Ablehnungsbescheid

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Alena Weiß
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Bearbeitet Ablehnungsbescheid

Beitrag von Alena Weiß »

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut dem Ablehnungsbescheid vom 16.08.23 gelte ich laut gem. § 2 Abs. 1 der Universitäts-Zulassungssatzung (UniZS) nicht als Studienanfängerin bzw. Studienanfänger. Eine Mitarbeiterin des Campus-Centers verwies mich auf das Kontaktformular.
Wie im Stine-Portal bei meiner Bewerbung um einen Studienplatz an der Universität Hamburg für den Studiengang Bachelor-Lehramt - Sekundarstufe I und II (Fächer Englisch und Geografie) angegeben, möchte ich die Universität wechseln (vorher CAU Kiel) und habe dem gemäß alle auszufüllenden Felder der Bewerbung via Stine-Portal ordnungsgemäß ausgefüllt.
Am Telefon wurde mir gesagt, dass die Ablehnung dem fehlenden Nachweis der erworbenen Leistungspunkte an der CAU zu Kiel zugrunde liegt. Das Portal stellte mir keine Möglichkeit zum Upload von Dateien. Ich ging daher davon aus, dass das Formblatt mit den Credits zu meinem vorherigen Semester an der CAU zu Kiel – wie alle anderen Dokumente (Abiturzeugnis, Personalausweis, etc.) – bei der Immatrikulation einzureichen ist.

Ich bitte Sie inständig sich meinem Fall anzunehmen und hoffe auf Ihre Mithilfe, die vielleicht eine Veränderung der Ablehnung bewirken könnte.
Falls Sie einen weiteren Rat hätten, wo ich mich noch melden könnte, wäre ich Ihnen sehr verbunden. Aufgrund der weiteren Planungen und der Universitätsfristen eilt es.

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank
Alena Weiß
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Campus-Center - BK
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Re: Ablehnungsbescheid

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Alena,

Sie haben in der Online-Bewerbung für eine Bewerbung in das erste Fachsemester angegeben, dass Sie bereits im angestrebten Studiengang (gleicher Name/ gleicher Abschluss/ gleiche Unterrichtsfächer) immatrikuliert waren und auch Leistungen erbracht haben. Diese Angabe führt immer zu einer formalen Ablehnung, da mit dieser Ausgangslage nur eine Bewerbung in das höhere Fachsemester möglich ist (hierzu steht ein Hinweistext in der Online-Bewerbung), sofern auch freie Plätze zur Verfügung stehen. Eine Bewerbung für das höhere Fachsemester ist in den Lehramtsstudiengängen derzeit allerdings nicht möglich.

Waren Sie jedoch bereits im angestrebten Studiengang (gleicher Name/ gleicher Abschluss/ gleiche Unterrichtsfächer) immatrikuliert und haben keine Leistungen erbracht haben, ist eine offizielle Bescheinigung der vorigen Hochschule im Rahmen der Bewerbung hochzuladen.

Bei einer Bewerbung in einen vergleichbaren Studiengang (anderer Name oder anderer Abschluss oder neues Unterrichtsfach, neues Nebenfach) handelt es sich immer um einen neuen Studiengang/ Unterrichtsfachkombination und eine Bewerbung in das erste Fachsemester ist möglich.

Es tut mir leid.

Mit besten Grüßen,
BK
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Universität Hamburg
Alena Weiß
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Bearbeitet Re: Ablehnungsbescheid

Beitrag von Alena Weiß »

Hallo BK,

ich war nicht im gleichen Studiengang an der CAU zu Kiel immatrikuliert (hatte ich auch angegeben). Meine Unterrichtsfächer im Studiengang Lehramt an Gymnasien waren griechische Philologie und evangelische Religionslehre. An der Universität Hamburg habe ich mich für ein Lehramtsstudium (Sek I, Sek II) mit den Unterrichtsfächern Englisch und Geographie beworben.
Darüberhinaus habe ich keine Credits/Leistungen in dem Studium erbracht. Wo kann ich den Nachweis (angehängt) offiziell nachreichen, sodass er schnellstmöglich bearbeitet wird?
Es gab, wie bereits geschildert, keine Möglichkeit ein Dokument über den Stine-Account bei der Bewerbung hochzuladen.
Gibt es eine Frist fürs Nachreichen oder sieht der Standard-Ablauf vor, dass sich die Uni aktiv an alle Wechsler wendet?


Mit freundlichen Grüßen
Alena Weiß
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Campus-Center - BK
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Re: Ablehnungsbescheid

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Alena,

Sie haben in Ihrer Online-Bewerbung leider eine für Sie nicht zutreffende Angabe gemacht, sodass eine formale Ablehnung erfolgen musste. Hieran ist im Nachhinein leider nichts mehr zu ändern. Ich schicke Ihnen gleich ein Screenshot aus Ihrer Bewerbung an Ihre E-Mailadresse, damit Sie dieses nachvollziehen können. Es tut mir leid.

Vielleicht haben Sie noch Glück im Restplatzverfahren. Derzeit stehen die Studiengänge, die daran teilnehmen, aber noch nicht fest. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rgabe.html


Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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