Sehr geehrte Damen und Herren,
laut dem Ablehnungsbescheid vom 16.08.23 gelte ich laut gem. § 2 Abs. 1 der Universitäts-Zulassungssatzung (UniZS) nicht als Studienanfängerin bzw. Studienanfänger. Eine Mitarbeiterin des Campus-Centers verwies mich auf das Kontaktformular.
Wie im Stine-Portal bei meiner Bewerbung um einen Studienplatz an der Universität Hamburg für den Studiengang Bachelor-Lehramt - Sekundarstufe I und II (Fächer Englisch und Geografie) angegeben, möchte ich die Universität wechseln (vorher CAU Kiel) und habe dem gemäß alle auszufüllenden Felder der Bewerbung via Stine-Portal ordnungsgemäß ausgefüllt.
Am Telefon wurde mir gesagt, dass die Ablehnung dem fehlenden Nachweis der erworbenen Leistungspunkte an der CAU zu Kiel zugrunde liegt. Das Portal stellte mir keine Möglichkeit zum Upload von Dateien. Ich ging daher davon aus, dass das Formblatt mit den Credits zu meinem vorherigen Semester an der CAU zu Kiel – wie alle anderen Dokumente (Abiturzeugnis, Personalausweis, etc.) – bei der Immatrikulation einzureichen ist.
Ich bitte Sie inständig sich meinem Fall anzunehmen und hoffe auf Ihre Mithilfe, die vielleicht eine Veränderung der Ablehnung bewirken könnte.
Falls Sie einen weiteren Rat hätten, wo ich mich noch melden könnte, wäre ich Ihnen sehr verbunden. Aufgrund der weiteren Planungen und der Universitätsfristen eilt es.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank
Alena Weiß
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