Sehr geehrte Damen und Herren ,
Ich habe meine hochschulzugangsberechtigung eingesendet und meine Krankenkasse hat meinen Versicherungsstatus gemeldet. Wie kann ich nun den Semester Beitrag überweisen, da ich noch keine Matrikelnummer besitze.
Hallo clarapauen,
für die Überweisung des Semesterbeitrags ist es zwingend erforderlich die zugewiesene Matrikelnummer zu kennen, da Sie diese für die Zuordnung des Beitrags zu Ihrem Studierenden-Account bei der Überweisung angeben müssen. Warten Sie deshalb bitte ab. Als Erstsemester-Studierende haben Sie auch noch Zeit - nur für die Rückmelder:innen zum Semester gelten die Fristen 1.10 und 1.4..
Mit besten Grüßen,
BK
für die Überweisung des Semesterbeitrags ist es zwingend erforderlich die zugewiesene Matrikelnummer zu kennen, da Sie diese für die Zuordnung des Beitrags zu Ihrem Studierenden-Account bei der Überweisung angeben müssen. Warten Sie deshalb bitte ab. Als Erstsemester-Studierende haben Sie auch noch Zeit - nur für die Rückmelder:innen zum Semester gelten die Fristen 1.10 und 1.4..
Mit besten Grüßen,
BK
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